Für den Schiedsamtsbezirk Staufenberg wird nach wie vor eine stellvertretende Schiedsperson (m/w/d) gesucht.
Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Die Schiedsperson ist ein/e ehrenamtlich tätige/r Vermittler/in. Zu Ihren Aufgaben gehört es, insbesondere in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen findet statt bei einer Reihe von Vergehen, die mit der sogenannten Privatklage verfolgt werden können. Dies sind z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Das Ehrenamt einer Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Näheres regelt § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG).
Interessierte können sich beim Fachbereich III, Bürgerservice der Stadt Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg schriftlich bewerben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Geis unter der Rufnummer 06406/809-0.