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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 13/2023
Seite 2 - AB
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KOLUMNE DES BÜRGERMEISTERS

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am letzten Sonntag hatte ich bereits am frühen Morgen ein kleines Problem mit der SOMMERZEIT. In der Nacht war die Zeit umgestellt worden und ich wusste wieder einmal nicht, ob die Uhren nun eine Stunde vor oder zurück gestellt werden müssen. Vielleicht ging es Ihnen ja ähnlich. Wenn ja, habe ich für Sie und natürlich auch für mich eine Eselsbrücke gefunden. Merken Sie sich doch einfach das Wort „Straßencafé“ und denken bei diesem daran, dass im Frühjahr die Stühle „vor“ das Café gestellt werden und im Herbst wieder „zurück“ ins Lager kommen. Dann wissen Sie auch, dass im Frühjahr die Uhren eine Stunde vor und im Herbst eine Stunde zurück gestellt werden. Hoffentlich merke ich mir das bis zur nächsten Zeitumstellung.

Mit der Sommerzeit beginnt stets auch der FRÜHLING. Kalendarisch hat er schon am 20. März, also am vorletzten Montag, begonnen. Schon seit Tagen und Wochen merken wir es: Morgens wird es viel früher hell und abends viel später dunkel. An manchen Tagen wird es auch schon warm, leider nicht an allen. Mächtig Gezwitscher nicht nur von Vögeln ist bereits zu hören und das eine oder andere Lächeln auf der Straße gibt’s auch schon zu sehen. So fühlt sich das Erwachen aus dem Winterschlaf gut an. Schöne erste Frühlingstage wünsche ich Ihnen allen.

Mit dem Beginn des Frühlings erwacht auch die Natur. Damit beginnt für unsere Mitarbeiter wieder die Arbeit auf den Grünflächen, speziell auf den städtischen Friedhöfen. Dort kommt es vor, dass Friedhofsbesucher gerade über den Winter GRABSCHMUCK unterschiedlichster Art auf den URNENRASENGRÄBERN abgelegt haben. Für unsere Friedhofsverwaltung möchte ich nun erneut darauf hinweisen, dass das Auflegen bzw. Abstellen von Kränzen, Blumenschmuck, Pflanzschalen, Kerzenständern, Holzkreuzen oder ähnlichen Gegenständen auf den Urnenrasengräbern oder deren Grabmalen (Findlinge) nicht gestattet ist. Lediglich an den ersten sieben Tagen nach einer Beisetzung kann Blumenschmuck am Urnenrasengrab abgestellt bleiben. Im Sinne der Angehörigen derer, die eine solche Grabstätte ohne eigene Pflege bewusst gewählt haben, wird um Verständnis gebeten, dass Grabschmuck über diesen Zeitraum hinaus nicht zugelassen ist. Wir bitten deshalb um Beachtung, dass wir in der Woche nach den Osterfeiertagen, also in der 15. Kalenderwoche, auf allen städtischen Friedhöfen jeglichen auf oder an den Urnenrasen- und Findlingsgräbern abgelegten oder angehängten Grabschmuck entfernen werden.

Mit dem Frühling und dem Naturerwachen hat auch die BRUT- UND SETZZEIT begonnen. Gerade jetzt brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, auf Randstreifen, an Wegesrändern oder in öffentlichen Grünanlagen unter Hecken und Gebüschen. Zudem bringen Rehe ihre Kitze zur Welt und Feldhasen haben sogar mehrfach Nachwuchs.

Da gerade die Lumdaniederung besonders schützenswert ist, haben wir dort in der Zeit vom 01. März bis zum 01. August eine ANLEINPFLICHT angeordnet. Bunte, nicht übersehbare Hinweisschilder weisen an jedem Wirtschaftsweg auf diese Pflicht hin. Konkret ist der Bereich zwischen dem Ende der Gemarkung Lollar an der B 3a Talbrücke und dem Beginn der Gemarkung Allendorf/Lumda besonders geschützt. Wer in diesem Gebiet seinen Hund nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer hohen Geldbuße geahndet wird.

Aber auch außerhalb der Lumdaniederung fordere ich alle Hundebesitzer auf, ihre Tiere gerade jetzt in der Brut- und Setzzeit nicht frei laufen zu lassen. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für wildlebende Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch sonst gut gehorchende Hunde werden oft unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, werden oftmals mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.

Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen Jungtiere leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern.

Deshalb müssen Sie als Hundehalter sicherstellen, dass Sie Ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Ihr Hund nicht unbeaufsichtigt entfernt und herumtreibt. Die Leine ist dabei der sicherste Schutz. Mit dem Anleinen schützen Sie als Halter Ihren Hund zugleich auch vor der Ansteckung mit Räude oder Staupe, die nach wie vor in unserer Gemarkung bei Wildtieren vorhanden sind.

Zum Schluss dieser Kolumne möchte ich nochmals Danke sagen. Danke für die Ausrichtung des mittlerweile schon 10. Benefiz-Mitmach-Festivals PAPALALA, das am letzten Wochenende in der Sport- und Kulturhalle Treis stattfand. Den Machern des ausrichtenden Vereins Kunst und Kultur Papalala mit Dirk Wallenfels und Frank Nikolaus an der Spitze kann ich nur meinen größten Respekt für ihre tolle Arbeit aussprechen. In den letzten Wochen und Monaten haben sie wieder einmal ihre Freizeit geopfert und ein Festival der Extraklasse auf die Beine gestellt. Wir Besucher durften zwei unvergessliche Abende genießen. Allen die da waren, hat es riesigen Spaß gemacht. Mein ganz besonderer Dank gilt den vielen Helfern. Ohne ihre Unterstützung hätte das Festival sicher nicht stattfinden können. Für ganz Staufenberg kann ich mir nur wünschen, dass Papalala auch im nächsten Jahr wieder ein solch tolles Festival organisiert.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr
Peter Gefeller
Bürgermeister