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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Aufruf zur Abräumung von Grabstätten

auf den Friedhöfen der Stadt Staufenberg
gemäß §§ 20 und 33 der Friedhofsordnung der Stadt Staufenberg vom 6. November 2020

Im Zuge der bereits begonnenen Einebnungen von Grabstätten, bei denen Ruhefristen bzw. Nutzungsrechte abgelaufen sind, werden hiermit die Nutzungsberechtigten zur Räumung aufgerufen.

Die verbliebenen Angehörigen bitten wir, sich innerhalb eines Monats mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06406/809-40 oder per E-Mail an friedhofswesen@staufenberg.de.

Die betroffenen Gräber sind von der Friedhofsverwaltung mit einem gelben Hinweisschild markiert worden.

Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Grabstätten auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.

Sofern seitens der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden muss, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die entsprechenden Kosten gemäß § 10 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Staufenberg, zuletzt geändert zum 06.11.2020, zu tragen.

Der Magistrat der Stadt Staufenberg