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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahl

Feststellung gemäß § 34 Absatz 3

des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen und Kreis-Ausländerbeiratswahl in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 7 - FREIE WÄHLER Hessen, FW

lfd. Nr. 7, Herr Georg Opper hat mit Schreiben vom 07.02.2023 sein Mandat niedergelegt.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg nachrückt:

Nr. 7 - FREIE WÄHLER Hessen, FW

lfd. Nr. 5, Herr Alexander Koch, Staufenberg, 1146 Stimmen.

Herr Alexander Koch ist seit dem 04.05.2021 Mitglied im Magistrat und scheidet somit gem. § 65 Abs. 2 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ebenfalls für die Berufung in die Stadtverordnetenversammlung aus.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg nachrückt:

Nr. 7 - FREIE WÄHLER Hessen, FW

lfd. Nr. 6, Herr Bernhard Ruhrig, Staufenberg, 1075 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter Steven Herdman, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Staufenberg, 22.02.2023

Der Besonderer Wahlleiter der
Stadt Staufenberg
Wahlamt
Tarjanplatz 1
35460 Staufenberg