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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 13/2024
Seite 2 - AB
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KOLUMNE DES BÜRGERMEISTERS

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

inmitten des Frühlings, wenn die Natur ihre Farben erneuert und die Welt langsam aus dem Winterschlaf erwacht, steht OSTERN bevor. So ist es auch in diesem Jahr. Am kommenden Wochenende darf jede und jeder, die oder der es mag, dieses christliche Fest feiern. Es ist ein Fest, das von vielen mit Freude und Feierlichkeiten, aber auch von einigen mit tieferer Bedeutung und Reflektion begangen wird.

Für viele ist Ostern in erster Linie ein Fest der Familie, der Schokoladeneier und des Osterhasens. Doch unter all den bunten Eiern und süßen Leckereien liegt eine tiefere Bedeutung, die oft übersehen wird.

Ostern erinnert uns daran, dass selbst in den dunkelsten Stunden des Lebens Hoffnung besteht. Es ist die Feier der Wiedergeburt, des Neuanfangs und der Auferstehung. Die Geschichte von Jesus Christus, der nach seinem Tod am Kreuz auferstanden ist, symbolisiert die Möglichkeit, aus dem Schatten ins Licht zu treten, aus der Verzweiflung in die Hoffnung.

Diese Botschaft der Hoffnung hat eine zeitlose Relevanz, die über religiöse Grenzen hinausgeht. In einer Welt, die oft von Angst, Unsicherheit und Leid geprägt ist, ist die Vorstellung, dass das Leben immer wieder siegen kann, von unschätzbarem Wert.

Besonders in Zeiten wie diesen, geprägt von globalen Krisen und vielen Herausforderungen, ist die Osterbotschaft ein dringend benötigter Lichtblick. Sie erinnert uns daran, dass selbst in den dunkelsten Stunden des Lebens Hoffnung besteht, dass wir aus unseren Fehlern und Niederlagen lernen können und dass wir immer die Kraft haben, von Neuem zu beginnen.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, Ostern nicht nur als ein Fest der Schokolade und des Osterhasen zu betrachten, sondern als eine Gelegenheit, die tieferen Botschaften von Hoffnung, Wiedergeburt und Auferstehung zu erkennen. Möge dieses Osterfest für Sie ein Moment der Freude, des Friedens und der Erneuerung sein, egal welchen Glaubens Sie sind oder ob Sie überhaupt glauben. Denn die Botschaft von Ostern ist eine, die uns alle vereint: die Wiederkehr der Hoffnung in unserem Leben.

Mit dem Beginn des Frühlings beginnt für unsere Mitarbeiter auch wieder die Arbeit auf den Grünflächen, speziell auf den städtischen Friedhöfen. Dort kommt es vor, dass Friedhofsbesucher gerade über den Winter GRABSCHMUCK unterschiedlichster Art auf den URNENRASENGRÄBERN abgelegt haben. Für unsere Friedhofsverwaltung möchte ich nun erneut darauf hinweisen, dass das Auflegen bzw. Abstellen von Kränzen, Blumenschmuck, Pflanzschalen, Kerzenständern, Holzkreuzen oder ähnlichen Gegenständen auf den Urnenrasengräbern oder deren Grabmalen (Findlinge) nicht gestattet ist. Lediglich an den ersten sieben Tagen nach einer Beisetzung kann Blumenschmuck am Urnenrasengrab abgestellt bleiben.

Im Sinne der Angehörigen derer, die eine solche Grabstätte ohne eigene Pflege bewusst gewählt haben, wird um Verständnis gebeten, dass Grabschmuck über diesen Zeitraum hinaus nicht zugelassen ist. Wir bitten deshalb um Beachtung, dass wir bis zum 12. April auf allen städtischen Friedhöfen jeglichen auf oder an den Urnenrasen- und Findlingsgräbern abgelegten oder angehängten Grabschmuck entfernen werden.

Mit dem Frühling und dem Naturerwachen hat auch die BRUT- UND SETZZEIT begonnen. Gerade jetzt brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, auf Randstreifen, an Wegesrändern oder in öffentlichen Grünanlagen unter Hecken und Gebüschen. Zudem bringen Rehe ihre Kitze zur Welt und Feldhasen haben sogar mehrfach Nachwuchs.

Da gerade die Lumdaniederung besonders schützenswert ist, haben wir dort in der Zeit vom 01. März bis zum 01. August eine ANLEINPFLICHT angeordnet. Bunte, nicht übersehbare Hinweisschilder weisen an jedem Wirtschaftsweg auf diese Pflicht hin. Konkret ist der Bereich zwischen dem Ende der Gemarkung Lollar an der B 3a Talbrücke und dem Beginn der Gemarkung Allendorf/Lumda besonders geschützt. Wer in diesem Gebiet seinen Hund nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer hohen Geldbuße geahndet wird.

Aber auch außerhalb der Lumdaniederung fordere ich alle Hundebesitzer auf, ihre Tiere gerade jetzt in der Brut- und Setzzeit nicht frei laufen zu lassen. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für wildlebende Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch sonst gut gehorchende Hunde werden oft unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, werden oftmals mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.

Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen Jungtiere leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern.

Deshalb müssen Sie als Hundehalter sicherstellen, dass Sie Ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Ihr Hund nicht unbeaufsichtigt entfernt und herumtreibt. Die Leine ist dabei der sicherste Schutz. Mit dem Anleinen schützen Sie als Halter Ihren Hund zugleich auch vor der Ansteckung mit Räude oder Staupe, die nach wie vor in unserer Gemarkung bei Wildtieren vorhanden sind.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Peter Gefeller
Bürgermeister