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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026_final

HAUSHALTSSATZUNG

des Wasserverbandes „Lumdatal" für das Haushaltsjahr 2026

I. Haushaltssatzung des Wasserverbandes „Lumdatal" für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal", Sitz in 35460 Staufenberg, hat die Verbandsversammlung am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

Im Ergebnishaushalt

Im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 90.000,- EUR

mit einem Saldo von -90.000,- EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf

des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 90.000,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.

Staufenberg, den 11.12.2025

Peter Gefeller
Verbandsvorsteher

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 und 105 HGO erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Gießen, 13. März 2026

Zustimmung

Hiermit erteilen wir dem Wasserverband Lumdatal gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in Verbindung § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Zustimmung

I. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2026.

II. gemäß § 103 Abs. 2 HGO für die in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in der Höhe von

90.000,00 Euro

(in Worten: neunzigtausend Euro)

III. gemäß § 105 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,00 Euro

(in Worten: fünfhunderttausend Euro).

gez.
Anita Schneider
Landrätin

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 30.03.-10.04.2026 im Rathaus Staufenberg, Tarjanplatz 1, Zimmer 201, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.

gez.
Peter Gefeller
Verbandsvorsteher