Nach der fristgerechten Einreichung der abgegebenen Grundsteuererklärungen, werden z.Zt. die neuen Grundsteuermessbetrags-Mitteilungen vom Finanzamt Gießen - gültig ab 2025 – verschickt.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich ausschließlich an das Finanzamt Gießen (0641 / 4800-100). Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Staufenberg können Ihnen zu den neuen Mitteilungen keinerlei Auskunft geben.
Der tatsächlich zu zahlende Grundsteuerbetrag wird Ihnen - in Form eines neuen Bescheides - erst 2024 mitgeteilt, da die gültigen Hebesätze der Stadt Staufenberg ab 2025 noch festgesetzt werden müssen.