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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 16/2024
Seite 2 - AB
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KOLUMNE DES BÜRGERMEISTERS

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Deutschland, das wirtschaftliche Kraftwerk Europas, hat sich in vielen Bereichen als Vorreiter erwiesen. Doch wenn es um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geht, scheint es oft wie ein Dampfschiff im Zeitalter der Raumfahrt. Das jüngste Beispiel dafür ist das ONLINEZUGANGSGESETZ 2.0 (OZG 2.0), das nicht nur ein modernes Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung sein sollte, sondern auch den ländlichen Kommunen die dringend benötigte Unterstützung bieten könnte.

Ursprünglich geplant, um bis Ende 2022 umgesetzt zu werden, wurde das OZG 2.0 bereits von vielen als ehrgeiziges Unterfangen angesehen. Doch die Realität zeigte, dass der Weg zur digitalen Verwaltung steinig ist. Nun sah das überarbeitete Gesetz vor, dass Kommunen bis 2028 barrierefreie Onlinedienste bereitstellen sollten, was bereits als Zugeständnis an die Bundesländer galt. Doch selbst diese Frist könnte in Gefahr sein, nachdem nun der Bundesrat kurz vor Ostern sein Veto eingelegt hat. Eine weitere Verzögerung würde Deutschland nur noch weiter hinter europäischen Vorreitern wie den nordischen und baltischen Ländern zurücklassen.

Staufenberg ist ein Beispiel dafür, wie eine Kommune die Bedeutung der Digitalisierung erkannt und aktiv Maßnahmen ergriffen hat, um ihren Bürgern einen zeitgemäßen Service zu bieten. Mit einem eigenen Bürgerserviceportal, das über unsere Homepage www.staufenberg.de rund um die Uhr verfügbar ist, können Staufenbergs Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen online in Anspruch nehmen - von Geburtsurkunden über die Vergabe von Kita-Plätzen bis hin zu Parkausweisen für Schwerbehinderte.

Die Stadt hat in eine Fachkraft investiert, die bereits über 60 Dienstleistungen digitalisiert hat. Doch trotz dieser Fortschritte wird Staufenberg durch das Veto im Bundesrat ausgebremst. Die Blockade könnte nicht nur den Ausbau dieser digitalen Dienste behindern, sondern auch andere Kommunen daran hindern, ähnliche Schritte zu unternehmen.

Es ist dringend erforderlich, dass die Bedenken des Bundesrates ausgeräumt werden, damit das OZG 2.0 schnellstmöglich in Kraft treten kann. Die Vermittlung über den Vermittlungsausschuss könnte hierbei eine Lösung bieten. Denn letztendlich geht es nicht nur um die Modernisierung der Verwaltung, sondern auch um die Sicherstellung, dass die Bürgerinnen und Bürger zeitgemäße und effiziente Dienstleistungen erhalten. Es ist an der Zeit, dass Deutschland aufhört, im digitalen Stau stecken zu bleiben, und den Weg in eine zukunftsorientierte, digitalisierte Verwaltung freimacht.

Ein historischer Moment für Deutschland und die Europäische Union (EU) steht demnächst an. Ab dem 9. Juni haben nicht nur volljährige Bürgerinnen und Bürger, sondern auch JUGENDLICHE AB 16 JAHREN das Recht, an der EUROPAWAHL teilzunehmen. Diese Veränderung markiert einen Meilenstein in der demokratischen Landschaft und ist besonders für Hessens Erstwähler von Bedeutung, da das Mindestalter für andere Wahlen hier noch bei 18 Jahren liegt.

Doch diese Neuerung bedeutet mehr als nur das Recht zur Teilnahme an Wahlen. Sie eröffnet auch die Möglichkeit für junge Menschen, sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aktiv am Wahlprozess zu beteiligen. Aus meiner Sicht ist dies gut für die Kommunen, natürlich auch für die Jugendlichen und erst recht für die Demokratie selbst.

Die Kommunen profitieren erheblich von engagierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Ohne sie wäre die Durchführung von Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen undenkbar. Sie bilden das Rückgrat des demokratischen Wahlverfahrens und ermöglichen die Selbstorganisation der Wahl durch das Volk. Doch warum sollten gerade Erstwähler für dieses Ehrenamt gewonnen werden? Bisher hat sich schließlich immer irgendjemand gefunden. Doch diese Herangehensweise ist zu kurz gedacht.

Die junge Generation ist dringend gefragt, da vielerorts ein Mangel an Freiwilligen herrscht und die Wahlvorstände oft ein hohes Durchschnittsalter aufweisen. Die Gewinnung junger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hat zahlreiche positive Effekte. Zum einen sichert sie einen Nachwuchspool für kommende Wahlen. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, Erfahrungen frühzeitig weiterzugeben und den Wissenstransfer zwischen den Generationen zu gewährleisten. Nicht zuletzt entsteht so eine persönliche Verbindung zum Wahlergebnis, die den abstrakten Prozess der Wahl mit einem reichen Gemeinschaftserlebnis verknüpft.

Die Erfahrung als Wahlhelfer kann Jugendliche auch motivieren, sich in Zukunft weiter politisch zu engagieren, und kann somit den Grundstein für ein lebenslanges Interesse an kommunalen Angelegenheiten legen. Dadurch kann bei diesen Jugendlichen zugleich die Verantwortungsbereitschaft vor Ort gestärkt werden, was sich idealerweise auch auf andere ehrenamtliche Tätigkeiten auswirkt.

In Staufenberg haben wir dies erkannt. Bereits zu vergangenen Wahlen konnten wir junge Wahlheferinnen und Wahlhelfer gewinnen. Für die anstehende Europawahl möchten wir nun auch Jugendliche ab 16 Jahre gewinnen. Unser Kinder- und Jugendbüro unter der Leitung von Sven Iffland hat die hierfür notwendigen Kontakte bereits hergestellt.

In einer Zeit, in der das Vertrauen in demokratische Institutionen oft auf dem Prüfstand steht, sind engagierte Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren unserer Demokratie. Die Teilnahme junger Menschen am Wahlprozess stärkt das Vertrauen, fördert die Transparenz und trägt zur Anerkennung der demokratischen Strukturen bei.

Es lohnt es sich, die Senkung des Wahlalters bei der Europawahl zum Anlass zu nehmen, Jugendliche stärker in den Blickpunkt der Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu rücken und sie gezielt anzusprechen. Diese Investition in die jugendpolitische Bildung ist aus meiner Sicht von unschätzbarem Wert für die Zukunft unserer Demokratie.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Peter Gefeller
Bürgermeister