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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung

Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in die Stadterordnetenversammlung der Stadt Staufenberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 4, Herr Ernst Hardt hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung Stadt Staufenberg nachrückt:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

lfd. Nr. 10, Herr Dr. Irfan Ortaç, Staufenberg, 997 Stimmen.

Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Stadt Staufenberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 5 - Freie Demokratische Partei, FDP

lfd. Nr. 4, Herr Horst Watz hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung Stadt Staufenberg nachrückt:

Nr. 5 - Freie Demokratische Partei (FDP)

lfd. Nr. 1, Herr Konstantin Heck, Staufenberg, 520 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter Herrn Herdman, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Staufenberg, 28.12.2023

Der Besondere Wahlleiter der Stadt Staufenberg

Wahlamt

Tarjanplatz 1

35460 Staufenberg