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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg

genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan „Staufenberg-Süd“ 17. Änderung im Bereich „In den Lindenstücken“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg hat am 15.03.2022 die 17. Änderung des Bebauungsplanes „Staufenberg-Süd“ im Stadtteil Staufenberg sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2)

Der räumliche Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 424 tlw., 440 tlw., 441/1, 441/2, 442, 443 und 450 in der Flur 9 sowie das Flurstück 350 tlw. in der Flur 2, jeweils Gemarkung Staufenberg

(3)

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bauplanungsrechtliche Sicherung des Bestands sowie Schaffung von Bauplanungsrecht für die Erweiterung des Gewerbegebietes westlich der Siemensstraße. Die Planung wird auf das Vorhaben einer ortsansässigen Firma ausgerichtet. Geplant ist daher die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 BauNVO. Zum Entwurf des Bebauungsplanes werden in einem zweiten Geltungsbereich Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. Der Bebauungsplan lässt sich überwiegend aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Teilflächen sind jedoch nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten daher analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt gemacht.

(5)

Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird zum Vorentwurf mit öffentlich ausgelegt.

(6)

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

23.05.2024 - 28.06.2024 einschließlich

in der Stadtverwaltung Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 2.07, während der Dienststunden der Verwaltung, sowie nach Vereinbarung, öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@fischer-plan.de abgegeben werden.

(7)

Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt (www.staufenberg.de) unter der Rubrik „Newsroom“ eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Stadtverwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden. Es kann daher auch eine Stellungnahme per E-Mail abgegeben werden.

(8)

Die Stadt Staufenberg hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Der Magistrat der Stadt Staufenberg
Peter Gefeller, Bürgermeister

Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg

Bebauungsplan „Staufenberg-Süd“ - 17. Änderung im Bereich „In den Lindenstücken“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte des Geltungsbereiches