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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 20/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Sperrankündigung Krämermarkt 2024

Straßenverkehr

Krämermarkt (29.05. - 30.05.2024), Vollsperrung der Vorstadt und Kirchberger Weg

Vom 29.05. bis zum 30.05.2024 werden die Vorstadt und der Kirchberger Weg für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die L3059 (Lollarer Straße) und L3475 (Marburger Straße in Lollar) und umgekehrt.

Für Besucher des Krämermarktes stehen der Parkplatz an der Stadthalle sowie die Parkplätze am tegut-Markt, am Norma-Markt sowie am REWE-Markt in der Porstendorfer Straße zur Verfügung. Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) werden Parkplätze in der Obergasse vorgehalten. Der Behindertenparkausweis ist auszulegen.

Ab 30.05.2024, 07:00 Uhr werden die Straßen Am Kleinfeldchen / Rosenweg, die Vorstadt bis Kirchberger Weg vor 1, sowie die Straßen Scheuergasse, Hintergasse, Mittelgasse, Obergasse Einmündung Burggasse, Ziegenhainer Straße, Rolshausener Straße, Burgackerweg ab Ecke Schillerstraße Richtung Vorstadt, Rosenweg sowie die Straße Am Kleinfeldchen ab Einmündung der Hindenburgstraße Richtung Vorstadt für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Mit Ausnahme der Vorstadt können Anwohner am 29.05.2024 die zuvor genannten Straßen noch befahren. Am 30.05.2024 ist der gesamte Bereich für alle Verkehrsteilnehmer voll gesperrt.

Die Rolshausener Straße und der Burgackerweg ab der Einmündung Schillerstraße sind in Richtung Vorstadt sind für den Anliegerverkehr freigegeben.

Im Verlauf der gesperrten Straßen werden Haltverbote angeordnet. Die Anlieger im Verlauf der Marktstraßen werden gebeten ihre Fahrzeuge bei Bedarf rechtzeitig außerhalb des Marktbereichs abzustellen.

Die Vorstadt zwischen Lollarer Straße und Kirchberger Weg bleibt bis Freitag den 31.05.2024 voraussichtlich 18:00 Uhr voll gesperrt.

Zusätzlich werden bereits ab Dienstag, 21.05.2024, folgende Straßen als Einbahnstraßen mit einseitigem Haltverbot ausgewiesen:

Hindenburgstraße in Fahrtrichtung Mainzlarer Straße

Ruttershäuser Weg in Fahrtrichtung Burgackerweg

Schillerstraße in Richtung Burgackerweg

Burgackerweg ab der Einmündung Schillerstraße in Fahrtrichtung Lollarer Straße

Folgende Straßen werden einseitig mit Haltverbot beschildert:

An der Mooseburg ab der Kreuzung Jahnstraße/Am Vogelsang in Fahrtrichtung B3

Jahnstraße

Folgende Straßen werden beidseitig mit Haltverbot beschildert:

Mainzlarer Straße ab Höhe Brunnenstraße

Lollarer Straße bis Ecke Ruttershäuser Weg

Bergstraße

Obergasse

Vorstadt

In der Mainzlarer Straße sowie der Lollarer Straße wird im Bereich zwischen dem Ruttershäuser Weg und Brunnenstraße für den o. g. Zeitraum in beiden Richtungen Tempo 30 angeordnet.

Die betroffenen Straßen werden durch die Ordnungspolizei überwacht.

Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde Peter Gefeller