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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 21/2024
Seite 2 - AB
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KOLUMNE DES BÜRGERMEISTERS

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in dieser Woche feiern wir ein bemerkenswertes Jubiläum: Unser GRUNDGESETZ wird stolze 75 Jahre alt. Am 23. Mai 1949, also an diesem Donnerstag vor 75 Jahren, trat dieses wegweisende Dokument in Kraft und legte damit den Grundstein für unsere heutige Gesellschaftsordnung. Doch diese 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie sind keineswegs eine Selbstverständlichkeit.

Ein Satz aus dem Grundgesetz, den wohl die meisten von uns kennen, steht unmittelbar im ersten Artikel und hallt bis heute nach: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" – ein Prinzip von immenser Tragweite.

Das Grundgesetz wurde in den Schatten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfasst, nur vier Jahre nach dem Ende dieser Ära des Schreckens. Die Verfasser und Verfasserinnen hatten das Grauen der Nazizeit noch frisch vor Augen, als sie beschlossen, die Würde des Menschen an die vorderste Stelle zu setzen.

Im Gegensatz zur völkischen Ideologie der Nationalsozialisten, die zwischen 1933 und 1945 Europa mit Leid und Tod überzog, betont das Grundgesetz die unantastbare Würde jedes einzelnen Menschen. Die grauenhaften Verbrechen jener Zeit, von der Verfolgung und Ermordung von Millionen Juden, Sinti und Roma bis zur Zwangssterilisation und Ermordung von Menschen mit Behinderungen, dürfen sich nie wiederholen.

Dieser Grundsatz ist so fundamental, dass er durch die sogenannte Ewigkeitsgarantie im Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt wird. Die Menschenwürde kann nicht durch parlamentarische Mehrheiten außer Kraft gesetzt werden.

Doch was bedeutet eigentlich Menschenwürde? Dieser Begriff formuliert den Anspruch auf Wertschätzung und Respekt eines jeden Individuums. Es unterscheidet sich grundlegend zwischen Menschen und Tieren sowie zwischen Menschen und Dingen. Aus diesem Verständnis ergibt sich, dass ein Mensch niemals wie ein Objekt behandelt werden darf.

Der Staat hat die Pflicht, die Würde jedes Einzelnen zu schützen, unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung oder Alter. Dies schließt sogar Straftäter mit ein, die trotz ihrer Taten nicht erniedrigt oder gefoltert werden dürfen.

Das Grundgesetz legt nicht nur dem Staat selbst, sondern auch privaten Akteuren die Verpflichtung auf, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Es wirkt bis ins Zivilrecht hinein und kann beispielsweise die Nichtigkeit eines Vertrags zur Folge haben, wenn er die Würde einer Vertragspartei verletzt.

Antisemitismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind klare Verstöße gegen die Menschenwürde. Dies betrifft auch die sogenannte Remigration. Ob Antisemitismus, Rassismus oder Remigration – stets werden mit diesen Begriffen Personen aufgrund spezifischer Merkmale beurteilt, abgewertet oder ausgegrenzt. Das widerspricht dem Achtungsanspruch, der jedem Menschen gleichermaßen zusteht. Das Grundgesetz verbietet es dem Staat, Menschen aufgrund bestimmter Merkmale willkürlich Rechte zu gewähren oder zu verwehren.

Übrigens: Aus dem Schutz der Menschenwürde hat das Bundesverfassungsgericht in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip auch den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entwickelt. Es sichert jedem Hilfebedürftigen die „Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein“. Dazu zählen Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Hygiene und Gesundheit.

Dieser Pflicht zur Daseinsvorsorge folgt das Bürgergeld. Mit Blick auf die Nähe zum Mindestlohn wird das Bürgergeld vielfach als zu hoch angesehen. Dies ist aber nicht der Fall. Auch und gerade mit der Höhe des Bürgergeldes werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, was vielfach, ob bewusst oder unbewusst, übersehen wird.

Richtig ist aus meiner Sicht allerdings, dass der Abstand zum Mindestlohn zu gering ist. Das wiederum liegt nicht an der Höhe des Bürgergeldes, sondern an dem aus meiner Sicht immer noch viel zu niedrigen Mindestlohn.

Eine ordentliche Erhöhung des Mindestlohns ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern eine Frage der Anerkennung der Arbeit eines jedes Einzelnen. Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft sicherstellen, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, in Würde zu leben und seinen Lebensunterhalt durch seine Arbeit zu verdienen.

Auch in diesem Jahr steigt die Stadt Staufenberg gemeinsam mit 16 Kreiskommunen und dem Landkreis Gießen aufs Rad und nimmt an der Aktion STADTRADELN teil. Wir hoffen natürlich wieder auf eine rege Beteiligung aller Fahrradbegeisterten. Vom 26. Mai bis zum 15. Juni heißt es wieder: Fleißig Radkilometer sammeln!

Dabei zählen nicht nur die langen Strecken, sondern auch die vielen kurzen Fahrten im Ort oder in die Nähe – sei es zum Einkaufen, zur Arbeit oder um Freunde zu treffen. Jede Strecke, die per Rad statt mit dem Auto zurückgelegt wird, hilft, das Klima zu schonen und fördert gleichzeitig die Gesundheit. Also, warum nicht das Auto stehen lassen und öfter mal das Fahrrad nehmen?

Doch das Stadtradeln ist mehr als nur eine Umweltaktion. Es ist eine Gemeinschaftsaktion, bei der sich Menschen zusammenfinden, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen. Es gibt Teams, die sich gegenseitig motivieren und unterstützen, aber auch Einzelpersonen, die sich selbst herausfordern und dabei neue Orte entdecken.

Das Stadtradeln ist ein Beispiel dafür, wie einfach es sein kann, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Jeder kann mitmachen, ob alt oder jung, sportlich oder weniger sportlich. Es geht nicht um Leistung, sondern um den gemeinsamen Einsatz für eine gute Sache. Worauf warten wir alle noch? Steigen wir doch einfach aufs Fahrrad und sammeln so viele Kilometer wie möglich – für uns und für unsere Umwelt.

Aber auch eine zweite Großveranstaltung wirft schon ihre Schatten voraus. Gemeint ist natürlich das Volksfest für alle Staufenbergerinnen und Staufenberger, der jährlich am Fronleichnamstag stattfindende STAUFENBERGER KRÄMERMARKT. Traditionell eingeleitet wird der Krämermarkt bereits am Vorabend ab 19.30 Uhr auf dem Peter-Kurzeck-Platz (Hof des Heimatmuseums) mit dem Fassanstich. Gäste aus unseren Partnerstädten Trajan in Ungarn, Mährisch-Trübau in Tschechien und Mönichkirchen in Österreich werden wieder mit uns feiern. Feiern auch Sie mit uns! Ein Besuch des Krämermarktes lohnt sich immer.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Peter Gefeller
Bürgermeister