Vom 07.06. bis zum 09.06.2023 werden die Vorstadt und der Kirchberger Weg für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die L3059 (Lollarer Straße) und L3475 (Marburger Straße in Lollar) und umgekehrt.
Für Besucher des Krämermarktes stehen der Parkplatz an der Stadthalle sowie die Parkplätze am tegut-Markt, am Norma-Markt sowie am REWE-Markt in der Porstendorfer Straße zur Verfügung. Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) werden Parkplätze in der Obergasse vorgehalten. Der Behindertenparkausweis ist auszulegen.
Ab 07.06.2023, 07:00 Uhr werden die Straßen Am Kleinfeldchen / Rosenweg, die Vorstadt bis Kirchberger Weg vor 1, sowie die Straßen Scheuergasse, Hintergasse, Mittelgasse, Obergasse Einmündung Burggasse, Ziegenhainer Straße, Rolshausener Straße, Burgackerweg ab Ecke Schillerstraße Richtung Vorstadt, Rosenweg sowie die Straße Am Kleinfeldchen ab Einmündung der Hindenburgstraße Richtung Vorstadt für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Mit Ausnahme der Vorstadt können Anwohner am 07.06. die zuvor genannten Straßen noch befahren.
Am 08.06.2023 ist der gesamte Bereich für alle Verkehrsteilnehmer voll gesperrt.
Die Rolshausener Straße und der Burgackerweg ab Einmündung der Schillerstraße in Richtung Vorstadt sind für den Anliegerverkehr freigegeben.
Im Verlauf der gesperrten Straßen werden Haltverbote angeordnet. Die Anlieger im Verlauf der Marktstraßen werden gebeten ihre Fahrzeuge bei Bedarf rechtzeitig außerhalb der Marktstraßen abzustellen.
Die Vorstadt zwischen Lollarer Straße únd Kirchberger Weg bleibt bis Freitag den 09.06.2023 18:00 Uhr voll gesperrt.
Zusätzlich werden bereits ab Dienstag, 30.05.2023, folgende Straßen als Einbahnstraßen mit einseitigem Haltverbot ausgewiesen:
An der Mooseburg ab der Kreuzung Jahnstraße/Am Vogelsang in Fahrtrichtung B3
Jahnstraße
Mainzlarer Straße
Lollarer Straße bis Ecke Ruttershäuser Weg
Bergstraße
Obergasse
In der Mainzlarer Straße sowie der Lollarer Straße wird im Bereich zwischen dem Ruttershäuser Weg bis zum Kreisverkehrsplatz für den o. g. Zeitraum in beiden Richtungen Tempo 30 angeordnet.
Die Verkehrszeichen werden gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung angeordnet.
Die betroffenen Straßen werden durch die Ordnungspolizei überwacht. Verkehrsteilnehmer und Anwohner werden um Verständnis gebeten, dass während des Krämermarktes mit den genannten Einschränkungen