genordet, ohne Maßstab
Bebauungsplan „Staufenberg Süd“ - 18. Änderung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg hat am 30.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Staufenberg Süd“ - 18. Änderung im Stadtteil Staufenberg im beschleunigten Verfahren beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 397, 424 tlw. und 425 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Staufenberg. Der Geltungsbereich liegt an der Ecke Am Schiffenweg und Siemensstraße.
(3) Mit der 18. Änderung des Bebauungsplanes „Staufenberg Süd“ soll das bisherige Gewerbegebiet in ein Mischgebiet i.S.d. § 6 BauNVO umgewandelt werden, um Wohnraum zu schaffen. Zudem soll das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die Firsthöhe sowie Baugrenzen und der Bauweise geändert werden. Da die Fläche von drei Seiten durch bestehende Bebauung der Ortslage geprägt ist, erfolgt mit dieser Änderung des Bebauungsplanes auch eine Nachverdichtung im Innenbereich. Hierdurch kann das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen. Die Erschließung erfolgt über die bereits vorhandene Straße Siemensstraße.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.
(6) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. Es sind von der Planung auch keine Störfallbetriebe im Sinne des § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz betroffen.
(7) Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes (einschließlich Plankarte und Begründung, inkl. landschaftspflegerischem Fachbeitrag) in der Zeit vom
03.06.2024 - 05.07.2024 einschließlich
im Internet unter der Adresse staufenberg.de veröffentlicht. Außerdem erfolgt die Einstellung in das zentrale Internetportal des Landes Hessen (bauleitplanung.hessen.de).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 2.07. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.
(9) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg
Bebauungsplan „Staufenberg-Süd“ - 18. Änderung