Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
endlich war es wieder soweit! Nach drei Jahren pandemiebedingten Ausfalls kehrte der STAUFENBERGER KRÄMERMARKT am Fronleichnamstag zurück und erfüllte die Straßen rund um die Vorstadt mit Leben, Freude und einem Hauch von Nostalgie. Es war ein Moment, auf den wir alle sehnsüchtig gewartet haben.
Der Staufenberger Krämermarkt ist mehr als nur ein Jahrmarkt oder ein Markt für regionale Produkte. Er ist ein fester Bestandteil unserer Traditionen und ein Treffpunkt für Jung und Alt.
Er symbolisiert Gemeinschaft, Zusammenhalt und das Wiedererwachen des sozialen Lebens nach einer langen Zeit der Einschränkungen.
Der Markt ist ein farbenfrohes Spektakel, das die Sinne betört. Die Straßen sind geschmückt und gefüllt mit den Ständen der Händler, die ihre Waren feilbieten. Von handgemachten Kunstwerken über regionale Delikatessen bis hin zu Kleidung und Spielzeug - hier fand jeder etwas, das sein Interesse weckte. Die Vielfalt der Angebote spiegelte auch dieses Mal die Vielfalt unserer Stadt wider und zeigte, was wir gemeinsam erreichen können.
Doch der Krämermarkt ist nicht nur ein Ort des Einkaufens, sondern auch des Beisammenseins. Die Menschen strömten in Scharen zusammen, um alte Bekannte zu treffen, neue Gesichter kennenzulernen und sich in angeregten Gesprächen auszutauschen.
Die Atmosphäre war geprägt von Freude, Gelächter und dem Klang von fröhlicher Musik.
In den vergangenen Jahren hat uns die Pandemie gezwungen, auf solche sozialen Ereignisse zu verzichten. Der Ausfall des Krämermarkts hinterließ eine Lücke in unseren Herzen und erinnerte uns daran, wie wichtig solche traditionellen Veranstaltungen für unser Gemeinschaftsgefühl sind. Die Rückkehr des Marktes war daher ein Grund zur Freude und ein Symbol für unsere gemeinsame Stärke und Resilienz.
Der Staufenberger Krämermarkt an Fronleichnam ist ein Fest, das nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner aus allen vier Stadtteilen zusammenführt, sondern auch Besucherinnen und Besucher aus der Umgebung anlockt. Er erinnert uns daran, dass es sich lohnt, Traditionen aufrechtzuerhalten und gemeinsame Erlebnisse zu teilen.
In Zeiten der Unsicherheit und der Veränderungen erinnert uns der Krämermarkt daran, dass wir als Gemeinschaft stark sind. Er erweckt das Gefühl von Normalität und zeigt uns, dass wir die Herausforderungen gemeinsam meistern können. Er ist ein Symbol der Hoffnung und des Optimismus für eine Zukunft, in der wir wieder unbeschwert feiern können.
Der diesjährige Staufenberger Krämermarkt war nach drei Jahren pandemiebedingten Ausfalls mehr als nur ein Markt. Er war und ist ein Symbol der Hoffnung, des Zusammenhalts und der Vorfreude auf eine bessere Zukunft.
Das Vereinsleben hat in den letzten Jahren eine zunehmende Digitalisierung erfahren.
Während Mitgliederversammlungen in der Vergangenheit oft noch ausschließlich in Präsenzform stattfanden, bieten heute viele Vereine auch die Möglichkeit einer hybriden oder virtuellen Teilnahme an. Damit können Mitglieder auch dann an der Versammlung teilnehmen, wenn sie sich zum Beispiel aus beruflichen oder privaten Gründen nicht vor Ort einfinden können.
Um diese hybriden und virtuellen Formate auch rechtlich abzusichern, hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Gesetz ermöglicht es Vereinen, künftig auch virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen rechtssicher durchzuführen.
Ausreichend ist ein Beschluss der Mitglieder, der in aber auch außerhalb einer Mitgliederversammlung gefasst werden kann. Durch den Beschluss kann der Vorstand ermächtigt werden anzuordnen, dass einzelne oder alle künftigen Mitgliederversammlungen als virtuelle Versammlung stattfinden können. Der Beschluss bedarf, wenn er in der Mitgliederversammlung gefasst wird, der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Außerhalb der Mitgliederversammlung kann er mit schriftlicher Zustimmung aller Mitglieder gefasst werden.
Die neuen Regelungen können auch für die Sitzungen des Vorstandes angewendet werden.
Auch für unsere Staufenberger Vereine ist dieses Gesetz sicher eine wichtige Neuerung, bietet es doch den Vereinen eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit, gerade in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben und wichtige Entscheidungen treffen zu können.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die befürchten, dass virtuelle Mitgliederversammlungen zu einem Abbau der Vereinskultur und der persönlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern führen könnten. Es ist sicherlich wichtig, hier einen Ausgleich zu finden und auch weiterhin Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen.
Insgesamt halte ich das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht jedoch für einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Es ermöglicht Vereinen, flexibler auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder einzugehen und auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Gleichzeitig müssen Vereine aber auch darauf
achten, dass die persönliche Begegnung und der Austausch zwischen den Mitgliedern nicht zu kurz kommen.