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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung-Ladung zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse

Amt für Bodenmanagement Marburg

-Flurbereinigungsbehörde-

Robert-Koch-Straße 17

35037 Marburg

Tel.-Nr.: +49(611) 535 3261

Fax: +49(611) 327 605 700

E-Mail: juergen.sauer@hvbg.hessen.de

 — Gz.: 2-MR-05-22-70-01-B-0004#007

Flurbereinigungsverfahren Treis-Allendorf-Lumda

Verfahrens-Nr.: VF 2270

Öffentliche Bekanntmachung

LADUNG

In dem Flurbereinigungsverfahren Treis-Allendorf-Lumda, Landkreis Gießen, habe ich gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke einen Anhörungstermin anberaumt auf

Montag, den 23. Juni 2025, 14:00 Uhr,

im Bürgerhaus Allendorf (Lumda)

Bahnhofstraße 16, 35469 Allendorf (Lumda)

zu welchem die Beteiligten hierdurch eingeladen werden.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können im v. g. Anhörungstermin erhoben oder danach schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amt für Bodenmanagement, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, erklärt werden.

Beteiligte, die gegen die Ergebnisse der Wertermittlung keine Einwendungen haben, brauchen an dem Anhörungstermin am 23. Juni 2025 nicht teilzunehmen.

Für das Flurbereinigungsverfahren gilt folgender Wertermittlungsrahmen:

Bodenzahl/Grünlandgrundzahl

>= 65

41 - 64

<= 40

Klasse

I

II

III

Nutzungsart

Wertverhältniszahlen (Werteinheiten je ha in den Wertermittlungsklassen)

Acker (A) / Grünland (GR)

Euro/m²

120

1,20 €

100

1,00 €

80

0,80 €

Gehölz (GH) (Bodenfläche)

Euro/m²

30

0,30 €

Unland (U)

(Maststandorte / Kanaldeckel)

Euro/m²

30

0,30 €

Grasweg / Erdweg(WEG)

Euro/m²

Abstufung von 10%des jeweiligen Klassenabschnitts

Fahr- Radweg (Asphalt) (WGF)

Euro/m²

30

0,30€

Straße (S), Bahngelände (BGL)

Euro/m²

30

0,30€

Wasserfläche (Graben = WAG, Bach = WAB, Teich =WAT)

Euro/m²

30

0,30€

Gebäude- u. Freiflächen, (GF) Betriebsflächen (BF)

3000

Euro/m²

30,00 €

Informationen:

Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer, Bevollmächtigte oder Vertreterin / Vertreter erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der die Flächengröße und die Ergebnisse der Wertermittlung ihres / seines Grundbesitzes im Flurbereinigungsverfahren nachweist.

Den Teilnehmenden wird empfohlen, die Ergebnisse der Wertermittlung anhand der ihnen zugegangenen Nachweise, auch in Bezug auf ihre Nachbarflurstücke, zu überprüfen.

Ferner sollte jede/ jeder Teilnehmende prüfen, ob die ihr / ihm innerhalb des Flurbereinigungsgebietes gehörenden Grundstücke in diesem Nachweis vollständig und mit den richtigen Grundstücksbezeichnungen, Flächenangaben sowie grundbuchrechtlichen Eintragungen enthalten sind.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen am

Dienstag, den 17. Juni 2025, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

im Bürgerhaus Allendorf (Lumda), Bahnhofstraße 16, 35469 Allendorf (Lumda)

zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten aus.

Zur Terminvergabe bitten wir ab dem 02. Juni 2025 um telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde unter folgenden Telefonnummern +49(611) 535-3269 oder +49(611) 535-3264.

Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde jeweils anwesend.

Es wird ausdrücklich auf die Auslegung und Auskunftserteilung hingewiesen, da im Anhörungstermin am Montag, den 23. Juni 2025, um 14:00 Uhr, keine Auskünfte mehr zu einzelnen Besitzständen erteilt werden können.

Über den weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens (Feststellung der Wertermittlungsergebnisse, Planwünsche und Planvereinbarung) werden zuvor in einem Infoabend allgemeine Informationen gegeben. Hierzu werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens für

Montag, den 16. Juni 2025 um 19:00 Uhr,

in das Bürgerhaus Allendorf (Lumda), Bahnhofstraße 16, 35469 Allendorf (Lumda)

eingeladen.

In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen für die Wertermittlung, der Nachweis des Alten Bestandes und das Formular (Fragebogen) zu den Abfindungswünschen eingehend erläutert.

Allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern wird ab 24. Juni 2025 die Gelegenheit gegeben, die Abfindungswünsche mit den Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde in einem persönlichen Gespräch (Abfindungswunschtermin) zu erörtern.

Bei Bedarf sind diese auch beim Ausfüllen des Formulars behilflich.

Der Termin zur persönlichen Abgabe der Wünsche kann aus dem den Beteiligten zugesandten Anschreiben entnommen werden. Wer an der Abgabe verhindert ist, kann den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 31. Juli 2025 an das Amt für Bodenmanagement Marburg übersenden.

Bei Grundbesitz von Erbengemeinschaften und gemeinsamen Eigentum von Eheleuten werden die Eigentümerinnen und Eigentümer hiermit aufgefordert eine gemeinsame Bevollmächtigte / einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen, soweit das noch nicht geschehen ist. Hierzu erhalten alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer einen Vollmachtvordruck, der in beglaubigter Form der Flurbereinigungsbehörde zu übersenden ist.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Staufenberg und Stadt Allendorf (Lumda) und in den angrenzenden Gemeinden Buseck, Rabenau, Ebsdorfergrund, Fronhausen und der Stadt Lollar öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Ladung zur Wertermittlungsvorlage im Internet unter https://hvbg.hessen.de/VF2270 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, den 19. Mai 2025

Im Auftrag

(LS)

gez. Sauer

(Verfahrensleiter)