Es wird an die Zahlung der Hundesteuer, die am 01. Juli 2023 fällig wird, erinnert.
Es wird gebeten, die bezeichnete Steuer unter Angabe des Kassenzeichens umgehend zu entrichten. Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach Eintritt der angegebenen Fälligkeit ein, so ist die Gemeinschaftskasse gezwungen, die fälligen Beträge anzumahnen bzw. dann zwangsweise einzuziehen.
Einzahlungspflichtigen, die nicht rechtzeitig zahlen, entstehen auch insofern Nachteile, als außer den Steuerbeträgen noch Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie andererseits Vollstreckungskosten zu entrichten sind. Die Mahngebühren betragen mindestens sechs Euro und sind abhängig von der Höhe der Forderung.
Dies gilt nicht für Steuerpflichtige, die am Einzugsverfahren (Abbuchung) teilnehmen.
Sollten Sie Ihre Steuern noch nicht im Abbuchungsverfahren/Lastschriftverfahren einziehen lassen, machen Sie bitte hiervon Gebrauch.
Die Gemeinschaftskasse Lollar/Staufenberg erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer: (06406) 920-125, -126 und -127 oder per Telefax (06406) 920-299. Sie können sich auch das entsprechende Formular auf unserer Homepage unter www.staufenberg.de in der Rubrik Bürgerserviceportal/Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer unter SEPA-Einzugsermächtigung als pdf-Dokument herunterladen und ausdrucken. Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Abbuchungsauftrag senden Sie uns bitte auf dem Postweg oder per Telefax zu. Sie ersparen sich dadurch unnötigen Zeitaufwand und Ärger.
Sparkasse Gießen
IBAN: DE05 5135 0025 0253 0002 89
BIC: SKGIDE5F
Volksbank Mittelhessen eG
IBAN: DE86 5139 0000 0067 0003 07
BIC: VBMHDE5F
Staufenberg, 23. Juni 2023