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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten im Freien

Aufgrund einiger Nachfragen aus der Bevölkerung zu den Regelungen des Rasenmähens möchten wir hiermit auf die geltende Rechtslage verweisen.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung legt Betriebszeiten für reine, allgemeine oder besondere Wohngebiete sowie in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten fest. Werktags darf in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr der Rasen gemäht, vertikutiert, Löcher gebohrt oder eine Motorkettensäge in Betrieb genommen werden. Eine Mittagsruhe ist nicht mehr einzuhalten. Abweichende Regelungen gibt es für Freischneider, Rasentrimmer oder Laubbläser. Diese dürfen in Wohn- und Kur/Klinikgebieten ausschließlich an Werktagen von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden.

Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollte jedoch auf das allgemein anerkannte Ruhebedürfnis in der Mittagszeit Rücksicht genommen werden!

Der Magistrat der Stadt Staufenberg
Peter Gefeller, Bürgermeister