Es wird an die Zahlung der Hundesteuer, die am 01. Juli 2025 fällig wird, erinnert.
Es wird gebeten, die bezeichnete Steuer unter Angabe des Kassenzeichens umgehend zu entrichten. Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach Eintritt der angegebenen Fälligkeit ein, so ist die Gemeinschaftskasse gezwungen, die fälligen Beträge anzumahnen bzw. dann zwangsweise einzuziehen.
Einzahlungspflichtigen, die nicht rechtzeitig zahlen, entstehen auch insofern Nachteile, als außer den Steuerbeträgen noch Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie andererseits Vollstreckungskosten zu entrichten sind. Die Mahngebühren betragen mindestens sechs Euro und sind abhängig von der Höhe der Forderung.
Dies gilt nicht für Steuerpflichtige, die am Einzugsverfahren (Abbuchung) teilnehmen.
Sollten Sie Ihre Steuern noch nicht im Abbuchungsverfahren/Lastschriftverfahren einziehen lassen, machen Sie bitte hiervon Gebrauch.
Die Gemeinschaftskasse Lollar/Staufenberg erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer: (06406) 920-125, -126 und -127 oder per Telefax (06406) 920-299. Gerne können Sie uns auch für wiederkehrende Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat über unsere Homepage www.staufenberg.de erteilen. Dies finden Sie unter der Rubrik Bürgerserviceportal, Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer. Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ersparen Sie sich bei überfälligen Zahlungen unnötigen Zeitaufwand und Ärger.
Konten der Gemeinschaftskasse Lollar/Staufenberg:
Sparkasse Gießen
IBAN: DE05 5135 0025 0253 0002 89
BIC: SKGIDE5F
Volksbank Mittelhessen eG
IBAN: DE86 5139 0000 0067 0003 07
BIC: VBMHDE5F
Staufenberg, Juni 2025