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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 27/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ausschreibung Anerkennungspraktikum

Der Magistrat der Stadt Staufenberg bietet zum 01.09.2024 eine Stelle für einen

Anerkennungspraktikanten (m/w/d)

für den Beruf der/des staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers in einer Kindertagesstätte der Stadt Staufenberg an.

Dein Aufgabengebiet und unsere Erwartungen:
  • Betreuung der Kinder in verschiedenen Altersstufen

  • Interesse und Motivation zur Einbringung eigener Ideen und Fähigkeiten

  • Aktive Teamarbeit in innovationsfreudigen Kinderbetreuungseinrichtungen

  • Du verfügst über Kommunikationsstärke, Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit

Wir bieten dir:
  • Ein interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet

  • Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

  • Transparente Zeiterfassung und fairer Überstundenausgleich

  • Sehr gute Chancen zur Übernahme nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss sowie gute Fortbildungsmöglichkeiten

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Ein angenehmes Arbeitsklima

Die Vergütung erfolgt gemäß TVPöD (Anerkennungspraktikum). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Weiterbeschäftigung nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird angestrebt.

Für weitere Auskünfte steht Frau Manygel, Leiterin Fachdienst Kinder, Jugend und Familie, Fachbereich I, unter der Telefonnummer (06406) 809-51 gerne zur Verfügung.

Die Stadt Staufenberg fördert die Einstellung von Frauen nach Maßgabe der Vorschriften des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).

Bewerbungen werden ausschließlich digital über das Bewerberportal auf unserer Homepage www.staufenberg.de angenommen.

Eine datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen wird nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zugesichert. Mit der Einsendung deiner Bewerbungsunterlagen willigst du ein, dass wir deine Daten für die Dauer des Bewerbungsverfahrens speichern dürfen.