I. Haushaltssatzung des Wasserverbandes „Lumdatal“ für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35460 Staufenberg, hat die Verbandsversammlung am 05.09.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| Im Ergebnishaushalt | |
| Im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 472.692,- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 472.692,- EUR |
| mit einem Saldo von | 0,- EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,- EUR |
| mit einem Saldo von | 0,- EUR |
| ausgeglichen | |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf | 107.316,- EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 269.360,- EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 644.000,- EUR | |
| mit einem Saldo von -374.640,- EUR | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 374.640,- EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 118.235,- EUR |
| mit einem Saldo von | 256.405,- EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf | |
| des Haushaltsjahres von | 10.919,- EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 374.640,- € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.
Staufenberg, den 05.09.2023
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 und 105 HGO erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Gießen, 22.12.2023
Zustimmung
Gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz i.V.m. § 103 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird die Zustimmung für den in § 2 der Haushaltssatzung 2023 des Wasserverbandes Lumdatal festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in
Höhe von
374.640,00 Euro
(in Worten: dreihundertvierundsiebzigtausendsechshundertvierzig Euro)
sowie gemäß § 105 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
500.000,00 Euro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
erteilt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.01-26.01.2024 im Rathaus Staufenberg, Tarjanplatz 1, Zimmer 202, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.