Titel Logo
Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 des Wasserverbandes Lumdatal

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

I. Haushaltssatzung des Wasserverbandes „Lumdatal“ für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35460 Staufenberg, hat die Verbandsversammlung am 05.09.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

Im Ergebnishaushalt

Im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

ausgeglichen

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 644.000,- EUR

mit einem Saldo von -374.640,- EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf

des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 374.640,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.

Staufenberg, den 05.09.2023

Peter Gefeller
Verbandsvorsteher

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 und 105 HGO erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Gießen, 22.12.2023

Zustimmung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz i.V.m. § 103 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird die Zustimmung für den in § 2 der Haushaltssatzung 2023 des Wasserverbandes Lumdatal festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in

Höhe von

374.640,00 Euro

(in Worten: dreihundertvierundsiebzigtausendsechshundertvierzig Euro)

sowie gemäß § 105 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,00 Euro

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

erteilt.

gez.
Anita Schneider
Landrätin

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.01-26.01.2024 im Rathaus Staufenberg, Tarjanplatz 1, Zimmer 202, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.

gez.
Peter Gefeller
Verbandsvorsteher