I. Haushaltssatzung des
Wasserverbandes „Lumdatal“ für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35460 Staufenberg, hat die Verbandsversammlung am 18.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| Im Ergebnishaushalt | |
| Im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 566.550,- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 595.880,- EUR |
| mit einem Saldo von | -83.130,- EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,- EUR |
| mit einem Saldo von | 0,- EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | -83.130,- EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf | 61.570,- EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 996.515,- EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.848.660,- EUR |
| mit einem Saldo von -852.145,- EUR | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 852.145,- EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 146.740,- EUR |
| mit einem Saldo von | 705.405,- EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf | |
| des Haushaltsjahres von | 85.170,- EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 852.145,- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.
Staufenberg, den 18.04.2024
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 und 105 HGO erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Gießen, 18.07.2024
Zustimmung
Gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in Verbindung § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird dem Wasserverband Lumdatal die Zustimmung erteilt.
I. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 und 2 HGO für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 sowie in den Planungsjahren 2025-2027.
II. gemäß § 103 Abs. 2 HGO für die Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe von
852.145,00 Euro
(in Worten: achthundertzweiundfünfzig
tausendeinhundertfünfundvierzig Euro)
III. gemäß § 105 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
500.000,00 Euro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro).
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 05.08.-12.08.2024 im Rathaus Staufenberg, Tarjanplatz 1, Zimmer 201, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.