Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg hat auf ihrer Sitzung am 15.03.2022 den Bebauungsplan „Betriebsgelände Palettenwerk / Daubringer Straße“ gemäß § 10 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO und § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) als Satzung beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes sowie der externen Ausgleichsfläche sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
Der Bebauungsplan ist aus der am 18.07.2022 genehmigten Flächennutzungsplanänderung entwickelt (§ 8 Abs.2 BauGB). Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs.3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht hierzu sowie die zusammenfassende Erklärung werden während der Dienststunden der Stadtverwaltung Staufenberg, Rathaus, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 2.07, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB).
Gemäß § 10a Abs.1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Betriebsgelände Palettenwerk / Daubringer Straße“ mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.staufenberg.de/ unter der Rubrik Aktuelles und Bekanntmachungen werden. Zusätzlich wird der rechtskräftige Bebauungsplan über ein zentrales Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte des Geltungsbereiches
genordet, ohne Maßstab
(Die Fläche liegt an der Lumda rd. 300m südwestlich der Ortslage Daubringen)
Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs.5 BauGB
Gemäß § 6 BauGB wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg am 15.03.2022 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Betriebsgelände Palettenwerk / Daubringer Straße“ im Stadtteil Mainzlar mit Schreiben vom 10.05.2022, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 13.05.2022, zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die Flächennutzungsplanänderung geprüft und mit Schreiben vom 18.07.2022, Geschäftszeichen: RPGI-31-61a0100/17-2013/2 genehmigt.
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung sowie der Ausgleichsflächen ist den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs.5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie der Umweltbericht dazu werden während der allg. Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Staufenberg, Rathaus, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 2.07, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB).
Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Flächennutzungsplanänderung eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 6a Abs.2 BauGB kann die wirksame FNP-Änderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Internetseite der Stadt Staufenberg www.staufenberg.de/ unter der Rubrik Aktuelles und Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
genordet, ohne Maßstab
(Die Fläche liegt an der Lumda rd. 300m südwestlich der Ortslage Daubringen)