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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Mainzlar

Genordet, ohne Maßstab

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohn- und Gewerbecampus Alte Schreinerei Mainzlar“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg hat am 06.05.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbecampus Alte Schreinerei Mainzlar“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Stadtteil Mainzlar beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke in der Gemarkung Mainzlar, 450-452, 453/1, 453/2, 454-458, 464, 465, 467-469 und 470tlw., jeweils Flur 4. Die Fläche befindet sich am Ortsausgang Richtung Treis, südlich der Treiser Straße. Der Gemarkungsname lautet In der Au und Auf dem Wierich.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und für die FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4)

Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Etablierung einer Wohnbebauung auf dem ehemaligen Schreinerei-Gelände der Schreinerei Schwarz. Dazu soll die leerstehende Schreinerei in der Treiser Straße 37 niedergelegt und durch eine Wohnanlage ersetzt werden. Dazu erfolgt eine spezielle vorhabenbezogene Festsetzung gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB i.V.m § 12 Abs.3 BauGB, die nur Wohnnutzungen und im südlichen Bereich gewerbliche Nutzungen zulässt. Ergänzt werden diese Nutzungen durch die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Bäckereifiliale im Süden des Geltungsbereiches. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, so dass im Parallelverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Auf Ebene der FNP-Änderung wird eine gemischte Baufläche gemäß § 1 Abs.1 Nr.2 BauNVO ausgewiesen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum Entwurf Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen. Neben der Ausweisung von Eingrünungsflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet und externe Ausgleichsflächen ausgewiesen. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, der die Flächen teilweise als gemischte Baufläche, im Süden als gewerbliche Baufläche mit Nutzungsbeschränkungen und im Osten als Grünfläche, Zweckbestimmung Kleingartengebiet Bestand darstellt. Es erfolgt ein Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs.3 BauGB.

(5)

Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren.

(6)

In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes, der FNP-Änderung (jeweils Plankarte, Begründung und Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) sowie der Vorhaben -und Erschließungsplan in der Zeit vom

26.08.2025 - 26.09.2025 einschließlich

in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt (www.staufenberg.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.1 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung (Rathaus), Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 2.07, während der Dienststunden der Verwaltung, sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@fischer-plan.de abgegeben werden.

(7)

Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Übersichtskarte

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohn- und Gewerbecampus Alte Schreinerei Mainzlar“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Der Magistrat der Stadt Staufenberg
Peter Gefeller, Bürgermeister