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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

I. Haushaltssatzung des Wasserverbandes „Lumdatal“ für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35457 Lollar, hat die Verbandsversammlung am 24.08.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

Im Ergebnishaushalt

Im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  397.140,- EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  397.140,- EUR

mit einem Saldo von  —  0,- EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0,- EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0,- EUR

mit einem Saldo von  —  0,- EUR

ausgeglichen

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf  —  87.310,- EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  250.000,- EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  668.000,- EUR

mit einem Saldo von —  418.000,- EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  418.000,- EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  101.050,- EUR

mit einem Saldo von  —  316.950,- EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf

des Haushaltsjahres von  —  13.740,- EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 418.000,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.

Lollar, den 24.08.2022

gez.
Dr. Bernd Wieczorek
Verbandsvorsteher
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 und 105 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

 — Gießen, 6. September 2022

Genehmigung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz i.V.m. § 103 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung 2022 des Wasserverbandes Lumdatal festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von

418.000,00 Euro

(in Worten: vierhundertachtzehntausend Euro)

sowie gemäß § 105 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

50.000,00 Euro

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

erteilt.

gez.
Anita Schneider
Landrätin

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 26.09.2022. bis 05.10.2022 im Rathaus Lollar, Holzmühler Weg 76, Zimmer 22, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.

gez.
Dr. Bernd Wieczorek
Verbandsvorsteher