Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35457 Lollar, hat die Verbandsversammlung am 24.08.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
Im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 397.140,- EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 397.140,- EUR
mit einem Saldo von — 0,- EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0,- EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0,- EUR
mit einem Saldo von — 0,- EUR
ausgeglichen
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf — 87.310,- EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 250.000,- EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 668.000,- EUR
mit einem Saldo von — 418.000,- EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 418.000,- EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 101.050,- EUR
mit einem Saldo von — 316.950,- EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf
des Haushaltsjahres von — 13.740,- EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 418.000,- € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.
Lollar, den 24.08.2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 und 105 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
— Gießen, 6. September 2022
Genehmigung
Gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz i.V.m. § 103 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung 2022 des Wasserverbandes Lumdatal festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von
418.000,00 Euro
(in Worten: vierhundertachtzehntausend Euro)
sowie gemäß § 105 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
50.000,00 Euro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
erteilt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 26.09.2022. bis 05.10.2022 im Rathaus Lollar, Holzmühler Weg 76, Zimmer 22, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.