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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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ZLS Zweckverband Lollar-Staufenberg

Bescheide über Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren

Anfang Februar 2024 erfolgt die Zustellung der Bescheide über die Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren des Jahres 2023 mit Bekanntgabe der Vorauszahlungen für das Jahr 2024.

Wir bitten alle Bescheidempfänger, die Abrechnung und die ermittelten Vorauszahlungen anhand der ausgewiesenen Zählerstände auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Zweckverband Lollar-Staufenberg, Sandweg 25, 35457 Lollar zu erheben. Der Widerspruch soll den genauen Widerspruchsgegenstand (die angefochtene Gebühr bzw. Berechnung) bezeichnen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Alle Kunden, die dem Bankeinzugsverfahren nicht angeschlossen sind, bitten wir bei Rückerstattungen um schriftliche Bekanntgabe der Bankverbindung, da die Auszahlung bargeldlos erfolgt. Nicht zur Auszahlung angeforderte Guthaben werden mit den Fälligkeiten verrechnet.

Bitte beachten Sie die geänderten Abschlagsbeträge und teilen Sie diese Änderungen auch Ihrer Bank mit, wenn Sie die Zahlungen per Dauerauftrag entrichten. Von den Zahlungspflichtigen, die dem ZLS eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dagegen nichts zu veranlassen. In diesen Fällen bucht der ZLS die geänderten Abschlagsbeträge bei Fälligkeit ab.

Ermittlung der Abschlagszahlungen:

In den Bescheiden werden neben der Verbrauchsabrechnung des Jahres 2023 auch die vier Abschlagszahlungen für das Jahr 2024 festgesetzt und angefordert. Die Abschläge werden aus dem Verbrauch des abgelaufenen Jahres 2023 und den für das Jahr 2024 gültigen Gebührensätzen errechnet.

Wasserbenutzungsgebühr:

2,46 €/ m³ zzgl. Grundgebühr

und 7 % Umsatzsteuer

Schmutzwassergebühr:

2,36 €/ m³

Niederschlagswassergebühr:

0,59 €/ m²

Die Grundgebühr (zuzüglich 7 % Umsatzsteuer) wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben und beträgt für jeden Anschluss bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung von

Zähler-Durchlass (cbm/h)

5,0

7,25 €/Monat

10,0

17,50 €/Monat

40,0

55,50 €/Monat

120,0

161,00 €/Monat

180,0

223,00 €/Monat

400,0

515,00 €/Monat

Für Fragen stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch unter 06406 / 91 34 - 0 zur Verfügung.

Jan Philipp Körber
Geschäftsführer