in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Gießen und den Strafkammern des Landgerichts Gießen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 19.09.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Gießen und das Amtsgericht Gießen gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 16.10.2023 bis 20.10.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Bürgerbüro der Stadt Staufenberg; Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Sofern diese Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Stadt Staufenberg liegen, kann telefonisch unter der Rufnummer 06406-80941 ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich bei der Stadtverwaltung Staufenberg – Bürgerbüro – Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg oder zu Protokoll an obig genannter Stelle in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder sollten.