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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 42/2024
Seite 2 - AB
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KOLUMNE DES BÜRGERMEISTERS

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

letzte Woche konnte ich Ihnen nicht mehr von den Mitteilungen der Jugendbeauftragten Susanne Pickenbrock-Hindges und des Behindertenbeauftragten Matthias Schick aus der letzten Stadtverordnetenversammlung berichten - das möchte ich heute nachholen.

Die Jugendbeauftragte berichtete über den tollen Erfolg der Jugendfeuerwehren aus Treis und Staufenberg-Mitte, die bei einem Wettbewerb in Langgöns die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erringen konnten. Auch das Straßenmalfest kurz vor dem Autofreien Sonntag im Lumdatal war ein Erfolg, wenn auch der Regen in der folgenden Nacht die Kunstwerke der 50 beteiligten Kinder leider wieder verschwinden ließ. Besonders erfreulich war der diesjährige Jugendaustausch in Mönichkirchen/Österreich, bei dem das Thema „Nachhaltigkeit“ im Fokus stand. 13 Jugendliche aus Staufenberg nahmen teil und knüpften wertvolle Freundschaften. 2025 wird der Jugendaustausch in Staufenberg stattfinden - ein Projekt, das die Bedeutung eines vereinten Europas für junge Menschen betont.

Behindertenbeauftragter Matthias Schick berichtete, dass er zunehmend Menschen bei der Kommunikation mit Behörden unterstützt. Er freute sich, dass eine von ihm angemahnte Gefahrenstelle in der Hauptstraße in Treis nun barrierefrei umgestaltet wurde. Auch wenn nicht jeder damit einverstanden ist, sieht er die Lösung als gelungen an.

Leider musste ich mitteilen, dass die Postfiliale in der Weiherstraße zum 31. Oktober schließt. Eine Wiedereröffnung an einem anderen Standort in Treis ist unwahrscheinlich, zumal die Zukunft der Postversorgung in kleineren Orten eh in Frage steht. Stattdessen wurde dieser Tage eine DHL-Packstation auf dem ehemaligen Bouleplatz am Feuerwehr-Gerätehaus aufgestellt, was die Filiale aber nicht ersetzen kann. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt.

Auch haben wir uns in der letzten Stadtverordnetenversammlung mit der Frage der Einführung einer GRUNDSTEUER C beschäftigt. Heute möchte ich Ihnen meine Sicht auf diese mögliche neue Steuerart vorstellen.

Die Idee klingt zunächst verlockend: Mit der Einführung der Grundsteuer C könnte man die Eigentümer von baureifen Grundstücken dazu motivieren, endlich zu bauen. Dadurch würde dringend benötigter Wohnraum entstehen, ein Flächenverbrauch auf der „grünen Wiese“ für Neubaugebiete eingeschränkt und die Kommunen könnten von zusätzlichen Einnahmen profitieren. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Einführung dieser Steuer mehr Probleme schafft als sie löst.

Nach dem Bundes-Grundsteuergesetz und dem Hessischen Grundsteuergesetz ist ab dem 01. Januar 2025 die Einführung einer Grundsteuer C mit einem gesonderten Hebesatz für baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen zwar zulässig, aber was in der Theorie sinnvoll klingt, erweist sich in der Praxis als bürokratischer Albtraum. So müsste jede Gemeinde jährlich im Vorfeld alle baureifen Grundstücke kartieren, ihre Lage bestimmen und das betroffene Gemeindegebiet genau bezeichnen. All dies müsste transparent und öffentlich dokumentiert werden. Auch die städtebaulichen Überlegungen, warum und in welchem Bereich die Grundsteuer C gelten soll, müssen detailliert begründet werden. Kurz gesagt: Ein erheblicher Verwaltungsaufwand wäre nötig, um die Steuer überhaupt erst einmal einzuführen.

Und das ist nur der Anfang. Die Gemeinden müssten zusätzlich noch entscheiden, welche Grundstücke unter die Grundsteuer C fallen. Das klingt einfacher als es ist, denn es gibt oft Streitfälle: Wann gilt ein Grundstück tatsächlich als „baureif“? Wer entscheidet das? Genau hier entstehen die ersten juristischen Fallstricke, die in den kommenden Jahren eine wahre Flut an Rechtsbehelfen und Klagen nach sich ziehen könnten.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund sieht das kritisch und warnt davor, dass die vielen unklaren Regelungen der Grundsteuer C zu einer rechtlichen Unsicherheit führen könnten. Der Aufwand für die Kommunen wäre immens. Dieser Meinung schließe ich mich an. In einer Zeit, in der unsere Verwaltung ohnehin schon unter Personalmangel leidet, ist es fraglich, ob sie diese zusätzliche Arbeit wird stemmen können.

Hinzu kommt, dass der tatsächliche Nutzen dieser Steuer fragwürdig ist. Viele Kommunen, vor allem in ländlichen Regionen, haben nur eine geringe Anzahl an baureifen Grundstücken. Selbst wenn diese besteuert würden, wäre der zusätzliche Ertrag oft minimal. Der Aufwand, der zur Einführung und Verwaltung der Grundsteuer C betrieben werden müsste, würde den möglichen Gewinn bei Weitem übersteigen. So sieht es übrigens auch unsere Finanzabteilung. Bei einer geringen Zahl baureifer Grundstücke und dem damit verbundenen geringen Messbetrag lohnt sich die Einführung schlichtweg nicht.

Die Grundsteuer C wirkt auf den ersten Blick wie ein sinnvolles Instrument, um Baulücken zu schließen und den Wohnungsbau anzukurbeln. Doch in der Praxis zeigt sich: Der bürokratische und rechtliche Aufwand, den die Steuer mit sich bringt, steht in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen. Statt mehr Wohnraum zu schaffen, würde sie vermutlich nur die Verwaltungsapparate der Städte und Gemeinden belasten, ohne dass dabei ein echter Mehrwert entsteht.

Vielleicht sollten wir uns also eingestehen, dass nicht jede gute Idee auch in der Praxis funktioniert. Manchmal ist weniger tatsächlich mehr - und in diesem Fall ist es wohl klüger, zumindest vorerst auf die Einführung der Grundsteuer C zu verzichten.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Peter Gefeller
Bürgermeister