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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 43/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verkauf von Brennholz und Schlagabraum 2022/2023

Die Verkaufsbedingungen für Brennholz und Schlagabraum der Stadt Staufenberg werden nachstehend zur allgemeinen Kenntnis gebracht:

1.

Die Meldefrist für Brennholz und Schlagabraum läuft bis zum 20. Dezember eines jeden Jahres. Nach diesem Termin werden keine Bestellungen mehr angenommen. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Bürger der Stadt Staufenberg.

2.

Die Preise für Brennholz (Stämme oder Stammabschnitte, gerückt am Weg) sind durch Beschluss festgesetzt worden und betragen für

Hartlaubholz

€ 85,00/je Festmeter inkl. Umsatzsteuer

Nadelholz

€ 45,00/je Festmeter inkl. Umsatzsteuer

Skonto wird nicht gewährt.

3.

Der Preis für Schlagabraum ist durch Beschluss festgesetzt worden und beträgt für

Hartlaubholz

€ 40,00/je Raummeter inkl. Umsatzsteuer

Nadelholz

./.

Skonto wird nicht gewährt.

4.

Ein Recht auf Zuteilung der gewünschten Menge und Holzart besteht nicht. Die Stadtverwaltung behält sich das Recht auf Kürzung der bestellten Brennholzmenge vor.

5.

Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der beantragten Brennholzmenge in einem anderen Gemarkungs- bzw. Ortsteil erfolgen.

6.

Der Holzabfuhrschein wird durch die Stadtverwaltung zugestellt. Dieser gilt gleichzeitig als Rechnung. Eine besondere Aufforderung zur Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nicht. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Holzabfuhrscheines zu zahlen.

7.

Die Abfuhr darf erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgen.

8.

Nach Zugang der Holzabfuhrscheine kann das bestellte Holz von der Stadt nicht mehr zurückgenommen werden. Bei Abbestellung vor Zugang des Holzabfuhrscheines behält sich die Stadtverwaltung das Recht vor, eine Kostenpauschale zu erheben.

9.

Qualitätsmängel und Reklamationen über nicht vorhandenes Holz können nur innerhalb einer Woche nach Zugang des Holzabfuhrscheines gemacht werden und nur solange das Holz im Walde liegt, also nicht abgefahren wurde. Nach diesem Termin geht die Gefahr der Verschlechterung, des Verlustes usw. auf den Käufer über.

10.

Alle Bestellungen müssen schriftlich per Bestellschein aus den Staufenberger Nachrichten oder elektronisch über die Homepage der Stadt Staufenberg erfolgen. Die Bestellung für Brennholz / Schlagabraum ist umgehend bis spätestens 20. Dezember auszufüllen und mit einer Kopie des Nachweises über einen Motorsägenkurs bei der Stadtverwaltung Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg abzugeben. Der Bestellschein ist rechtsverbindlich. Bei fehlender Unterschrift durch Bestellschein ist die Bestellung ungültig.

11.

Die auf Seite 2 aufgeführten Richtlinien für die Arbeit im Walde sind fester Bestandteil der Verkaufsbedingungen der Stadt Staufenberg.

Magistrat der Stadt Staufenberg
Peter Gefeller
Bürgermeister

Richtlinien für die Arbeit im Walde

1. Allgemeine Hinweise

Bei der Waldarbeit herrschen besondere Arbeitsbedingungen, die das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung zur Vermeidung von Verletzungen erforderlich machen (s.u.).

Das Befahren ausgewiesener Rückegassen ist nur bei geeigneter Witterung (Trockenheit/Frost) zulässig und bedarf der gesonderten Erlaubnis der Revierleitung (im Anhalt an die GA 02/2005 „Mechanisierte Betriebsarbeiten“). Das Fahren in den Beständen ist verboten!

Die Aufarbeitung von Windwürfen, Habitatbäumen und Totholz ist privaten Brennholz-Selbstwerbern grundsätzlich untersagt.

2. Selbsterklärung des Brennholzselbstwerbers

Mir ist bekannt, dass beim Motorsägeneinsatz u.a. nachfolgende Vorgaben aus den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) zwingend zu beachten sind:

  • Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Arbeitshandschuhe)

  • Keine Alleinarbeit

  • Kein Alkoholkonsum vor und während der Arbeit

Mir sind die Gefahren beim Umgang mit der Motorsäge im Wald bekannt, ebenso die geltenden Unfallverhütungsvorschriften "Forsten". Ich verfüge über ausreichend Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge und habe einen qualifizierten Motorsägenlehrgang absolviert. Das zugewiesene Holz arbeite ich als Privatperson im eigenen Interesse zum Eigenverbrauch und auf eigene Gefahr auf. Im Zuge dieser weisungsfreien Selbstwerbung werden von mir keine betrieblichen Arbeiten erledigt.

Sofern ich in einem Beschäftigungsverhältnis zu dem Betrieb stehe, der mir die Holzwerbung gestattet, bestätige ich, dass ich Brennholz nur außerhalb meiner Beschäftigungszeit aufarbeiten werde.

Bei dem Einsatz der Motorsäge verwende ich nur biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Sonderkraftstoffe.

Meine Helfer/innen werden über den Inhalt dieses Schreibens informiert

3. Sicherheitshinweise - insbesondere die nachstehenden Vorgaben sind zu beachten -
  • Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit der Motorsäge arbeiten.

  • Bei der Motorsägenarbeit ist für einen sicheren Stand zu sorgen.

  • Maschinen und Geräte sind fachgerecht zu handhaben, sie müssen den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen (mindestens FPA-geprüft).

  • Bei Arbeit mit Sägen und Werkzeugen ist ausreichend Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

  • Es dürfen keine Eisenkeile verwendet werden.

  • An Hängen ist an Stämmen nur von der Bergseite her zu arbeiten, Stämme oder Stammteile sind zu sichern, es darf nicht untereinander gearbeitet werden.

  • Bei den Aufarbeitungsarbeiten ist Alleinarbeit untersagt.

  • Motorsägen sind beim Anwerfen sicher abzustützen.

  • Bei den Arbeiten ist die oben aufgeführte persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

  • Fällarbeiten dürfen nicht durchgeführt werden.

  • Wenn eine Seilwinde zum Einsatz kommt, muss ein Sachkundenachweis erbracht werden (bspw. BG-Sachkundenachweis Seilwinde).

  • Der verbleibende Bestand, die Naturverjüngung sowie wildlebende Tiere sind angemessen zu schonen.

  • Erste-Hilfe-Material ist stets mitzuführen.

  • Da weder über Hessen-Forst noch über die gesetzliche Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht, wird der Abschluss einer entsprechenden privaten Versicherung empfohlen.

4. Haftungsausschluss gegenüber der Stadt Staufenberg

Selbstwerber üben ihre Tätigkeit auf eigene Gefahr aus.

Selbstwerber haften gegenüber a) Dritten und b) der Stadt Staufenberg in vollem Umfang für Schäden aller Art, die von ihm oder seinen Beauftragten schuldhaft verursacht werden. Dies gilt auch im Verhältnis der Brennholz-Selbstwerber und Helfer untereinander.

Wird die Stadt Staufenberg von Dritten für einen Schaden haftbar gemacht, den Selbstwerber oder ihre Beauftragten zu vertreten haben, so stellen die Selbstwerber die Stadt Staufenberg von jeglicher Schadensersatzpflicht und etwaigen Prozesskosten frei.

Jegliche Haftung des Forstbetriebes für Personen- oder Sachschäden, die den Brennholz-Selbstwerbern oder ihren Helfern entstehen, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Nichteinhaltung aufgeführter Bedingungen ist die Stadt Staufenberg berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einstellen zu lassen.

Information zum Datenschutz

Die oben genannten Daten werden für den Zweck des Holzverkaufs erhoben und gespeichert. Eine Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Sie sind jederzeit berechtigt, die Stadt Staufenberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu bitten. Zudem können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Staufenberg die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.