1. Haushaltssatzung
Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35460 Staufenberg, hat die Verbandsversammlung am 19.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| Im Ergebnishaushalt | |
| Im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 746.980,- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.980,- EUR |
| mit einem Saldo von | 0,- EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,- EUR |
| mit einem Saldo von | 0,- EUR |
| mit einem Jahresüberschuss von | 0,- EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf | 144.700,- EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 115.000,- EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 778.500,- EUR | |
| mit einem Saldo von -663.500,- EUR | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 663.500,- EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 143.380,- EUR |
| mit einem Saldo von | 520.120,- EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss | |
| des Haushaltsjahres von | 1.320,- EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 663.500,- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.
Staufenberg, den 19.12.2024
Peter Gefeller
Verbandsvorsteher
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
| DIE LANDRÄTIN | Gießen, 24. Oktober 2025 |
| des Landkreises Gießen | |
| - Aufsichts- und Ordnungswesen – | |
Az.: 14/142-43
Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 liegen gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme in der Zeit vom
03. November 2025 bis 10. November 2025
während der Servicezeiten im Rathaus der Stadt Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 – Zimmer 2.02, öffentlich aus.
Staufenberg, 30. Oktober 2025