Die Verbandsversammlung nahm den Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2024 des Wirtschaftsprüfers Reinhard Kuck, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bechtold und Bechtold, Wetzlar, vom 30.09.2025 in der Sitzung am 07.11.2025 zur Kenntnis.
Sie stellte gemäß § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Lollar-Staufenberg vom 01.03.2005 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.06.2023 in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121), zuletzt geändert durch Art. 1 Achtzehntes Gesetz zur Verlängerung
der Geltungsdauer und Änd. von Rechtsvorschriften vom 17. September 2024 (GVBl. S. 1), den Jahresabschluss 2024 des Zweckverbandes Lollar-Staufenberg fest und erteilte dem Verbandsvorstand einstimmig Entlastung.
Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig folgende Ergebnisverwendung:
Betrieb Wasserversorgung:
Vortrag des Jahresfehlbetrages 2024 von EUR 417.458,26 auf neue Rechnung.
Betrieb Abwasser:
Aus dem Jahresüberschuss 2024 wird ein Betrag in Höhe von EUR 200.000,00 in die allgemeine Rücklage eingestellt. Vortrag des restlichen Jahresüberschusses 2024 von EUR 76.079,07 auf neue Rechnung.
Betrieb Kanal:
Aus dem Jahresüberschuss 2024 wird ein Betrag in Höhe von EUR 300.000,00 für Kanalsanierung und -untersuchung in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt. Der restliche Jahresüberschuss 2024 von EUR 78.022,22 wird in die allgemeine Rücklage eingestellt.
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom 17.11.2025 bis 28.11.2025 in Zimmer 14 des Betriebsgebäudes des Zweckverbandes (Kläranlage), Sandweg 25, 35457 Lollar, während der Dienststunden öffentlich aus.
Lollar, 07.11.2025
Anlage: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers