Titel Logo
Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung:

Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Soldatengesetzes Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname

2. Vornamen

3. gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Der Widerspruch ist schriftlich an

Magistrat der Stadt Staufenberg

Fachbereich III

Tarjanplatz 1

35460 Staufenberg

zu richten.

Der Magistrat der Stadt Staufenberg
Peter Gefeller, Bürgermeister
Stadt Staufenberg