Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Soldatengesetzes Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich an
Magistrat der Stadt Staufenberg
Fachbereich III
Tarjanplatz 1
35460 Staufenberg
zu richten.