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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuberechnung und Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Lumda, im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen

Information für alle Bürgerinnen und Bürger

Die Stadt Staufenberg informiert darüber, dass für das Gewässer Lumda (Gewässerkennzahl 25836) gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Überschwemmungsgebiet, im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen neu berechnet und festgesetzt wird.

Die Neuermittlung und Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets ist für den Bereich 200 m südöstlich der L 3072 nahe Atzenhein, Gemarkung Atzenhain (ca. Station km 28,0) bis zur Einmündung der Lumda in die Lahn bei Lollar, Gemarkung Lollar (Station km 0,0) vorgesehen.

Die Neuermittlung der Überschwemmungsgebietsflächen erfolgt mittels einer zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Modellierung (2D HN-Modell). Die Modellierung wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen, Dezernat 41.2 Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz, durch die Arcadis Germany GmbH durchgeführt.

Um Ergebnisse mit größtmöglicher Genauigkeit zu erzielen ist es unabdingbar, an Gewässern (auch Zuläufe) Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten durchzuführen. In den kommenden Monaten bis max. Ende Dezember 2024 werden im Auftrag der Fa. Arcadis notwendige Vermessungsarbeiten an der Lumda u.a. in den Bereichen der

  • Stadt Lollar: Gemarkung Lollar
  • Stadt Staufenberg: Gemarkungen Staufenberg, Daubringen, Mainzlar und Treis
  • Stadt Allendorf/Lumda: Gemarkung Allendorf/Lumda
  • Gemeinde Rabenau: Gemarkungen Londorf, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen
  • Stadt Grünberg: Gemarkung Lumda
  • Gemeinde Mücke: Gemarkung Atzenhain

durchgeführt.

Der Magistrat der Stadt Staufenberg
Peter Gefeller, Bürgermeister