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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Du hast die Wahl!

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie! Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.

Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Helfer möglich. In Staufenberg werden für die Durchführung von Wahlen rund 50 Helferinnen und Helfer benötigt. Viele davon unterstützen bei Wahlen schon seit etlichen Jahren und haben sich freiwillig für die Übernahme des Ehrenamtes gemeldet.

Interesse an der Mitarbeit in einem Wahlvorstand?

Dann bewerben Sie sich als Wahlhelfer*in. Egal ob Kommunalwahl, Direktwahl, Landtagswahl, wir freuen uns über jede Bewerbung! Für die Unterstützung zahlt die Stadt Staufenberg eine Aufwandsentschädigung von mindestens 30 Euro. Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit.

Im Gegensatz zu vielen anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist die Arbeit als Wahlhelfer*in praktisch auf einen Tag komprimiert. Dabei ist der Wahltag sogar in zwei Schichten eingeteilt, man muss also nicht einmal den ganzen Tag anwesend sein.

Die Frühschicht beginnt um 07:30 Uhr und die Spätschicht um 12:30 Uhr. Die Aufgaben der Frühschicht sind insbesondere die Herrichtung des Wahlraums (Prüfung, ob Wahlinformationen ausliegen, die Wahlurne vorhanden, leer und abschließbar ist und die erforderlichen Aushänge vorhanden sind) und die Sicherstellung der Wahlhandlung ab 08:00 Uhr. Um 12:30 Uhr ist Schichtwechsel und um 17:45 Uhr treffen sich beide Schichten wieder im Wahlraum, damit um 18:00 Uhr die Wahlhandlung beendet und anschließend gemeinsam die Stimmzettel ausgezählt werden können.

Zu den weiteren Aufgaben der Wahlhelfer*innen gehören die Führung und Prüfung des Wählerverzeichnisses, die Annahme von Wahlscheinen, das Austeilen von Stimmzettel und die Prüfung, ob Wähler*innen im richtigen Wahlraum sind. Auch sorgen die Wahlhelfer*innen für die Ordnung im Wahlraum oder entscheiden am Ende der Wahl über Gültigkeit oder Ungültigkeit von abgegebenen Stimmen.

Sind die Stimmzettel ausgezählt, die Niederschrift ausgefüllt und von allen Anwesenden unterschrieben, wird noch das Erfrischungsgeld ausgezahlt und das Ehrenamt ist beendet. Einzige Ausnahme: Kommt es zu einer Stichwahl, geht das Ehrenamt in die Verlängerung und man ist als Wahlhelfer*in wieder dabei. Natürlich gibt es für den zweiten Einsatz auch wieder eine Aufwandsentschädigung.

Mit Ihrer Bewerbung signalisieren Sie Ihre grundsätzliche Bereitschaft, in einem Wahlvorstand bei der Durchführung der jeweiligen Wahl mitzuhelfen, sofern es Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt terminlich möglich ist. Sollten Sie aus einem wichtigen Grund einmal nicht können, informieren Sie uns und wir kümmern uns um Ersatz.

Interesse geweckt?

Dann einfach über den folgenden Link oder QR-Code direkt online bei uns bewerben und damit einen Beitrag leisten, unsere Demokratie zu stärken. Natürlich freuen wir uns auch über eine E-Mail an wahlen@staufenberg.de.

Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns herzlich.

Der Magistrat der Stadt Staufenberg

www.staufenberg.de/wahlhelfer