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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 5/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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1_Kundeninfo Wasserb.- und Abwassergeb.-Bescheide_2026_01_22

Bescheide über Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren

Ende Januar / Anfang Februar 2026 erfolgt die Zustellung der Bescheide über die Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren des Jahres 2025 mit Bekanntgabe der Vorauszahlungen für das Jahr 2026.

Wir bitten alle Bescheidempfänger, die Abrechnung und die ermittelten Vorauszahlungen anhand der ausgewiesenen Zählerstände auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Zweckverband Lollar-Staufenberg, Sandweg 25, 35457 Lollar zu erheben. Der Widerspruch soll den genauen Widerspruchsgegenstand (die angefochtene Gebühr bzw. Berechnung) bezeichnen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Alle Kunden, die dem Bankeinzugsverfahren nicht angeschlossen sind, bitten wir bei Rückerstattungen um schriftliche Bekanntgabe der Bankverbindung, da die Auszahlung bargeldlos erfolgt. Nicht zur Auszahlung angeforderte Guthaben werden mit den Fälligkeiten verrechnet.

Bitte beachten Sie die geänderten Abschlagsbeträge und teilen Sie diese Änderungen auch Ihrer Bank mit, wenn Sie die Zahlungen per Dauerauftrag entrichten. Von den Zahlungspflichtigen, die dem ZLS eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dagegen nichts zu veranlassen. In diesen Fällen bucht der ZLS die geänderten Abschlagsbeträge bei Fälligkeit ab.

Ermittlung der Abschlagszahlungen:

In den Bescheiden werden neben der Verbrauchsabrechnung des Jahres 2025 auch die vier Abschlagszahlungen für das Jahr 2026 festgesetzt und angefordert. Die Abschläge werden aus dem Verbrauch des abgelaufenen Jahres 2025 und den für das Jahr 2026 gültigen Gebührensätzen errechnet.

Wasserbenutzungsgebühr:

2,46 €/ m³ zzgl. Grundgebühr

und 7 % Umsatzsteuer

Schmutzwassergebühr:

2,36 €/ m³

Niederschlagswassergebühr:

0,59 €/ m²

Die Grundgebühr (zuzüglich 7 % Umsatzsteuer) wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben und beträgt je Wasserzähler und je angefangenem Kalendermonat:

Wasserzählertyp (Neu)

MID Europäische Messgeräterichtlinie

Wasserzählertyp

Bezeichnung (Alt)

Grundgebühr [EUR/Monat]

Hauswasserzähler Q3=4

Hauswasserzähler Qn 2,5

7,25

Hauswasserzähler Q3=10

Hauswasserzähler Qn 6

17,50

Hauswasserzähler Q3=16

Hauswasserzähler Qn 10

32,70

Großwasserzähler Q3=25

Verbundwasserzähler DN 50

55,50

Großwasserzähler Q3=63

Verbundwasserzähler DN 80

161,00

Großwasserzähler Q3=100

Verbundwasserzähler DN 100

236,00

Großwasserzähler Q3=250

Verbundwasserzähler DN 150

515,00

Für Fragen stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch unter 06406 / 91 34 - 0 zur Verfügung.

Jan Philipp Körber
Geschäftsführer