Bei der Überprüfung der Standsicherheit der Gräber wurde festgestellt, dass bei mehreren Grabstätten die Standsicherheit der Gräber nicht gewährleistet werden kann.
Die betroffenen Gräber sind von der Friedhofsverwaltung mit einem Hinweisschild markiert und angeschrieben worden.
Dabei wurde festgestellt, dass bei einigen Gräbern Nutzungsberechtigte eingetragen sind, die bereits verstorben sind. Diese Gräber wurden ebenfalls mit einem Hinweisschild markiert.
Die verbliebenen Angehörigen bitten wir, sich innerhalb eines Monats mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06406/809-40 oder per E-Mail an friedhofswesen@staufenberg.de.
Findet sich kein Angehöriger, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Grabstätten abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.
Die Friedhofsverwaltung wird künftig bei anstehenden Grabräumungen sowie ungepflegten Gräbern nach erfolglosem Anschreiben der eingetragenen Nutzungsberechtigten die betroffenen Grabstätten ebenfalls mit einem Hinweisschild markieren.
An die Angehörigen ergeht in diesem Zusammenhang die Bitte, sich daraufhin bei der Friedhofsverwaltung zwecks Klärung zu melden.