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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wegfall des Kinderreisepasses ab Januar 2024!

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern. Geregelt ist diese Neuerung im „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ vom 08.10.2023.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wenn Sie mit Ihrem Kind in das Ausland verreisen möchten, benötigen Sie hierfür dann einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind. Ein aktuelles biometrisches Passfoto ist dafür zwingend notwendig.

Die Bearbeitungsdauer für einem Personalausweis dauert derzeit ca. 2 - 3 Wochen und für einem Reisepass ca. 3 – 5 Wochen. Die Anwesenheit des Kindes und der Eltern ist bei der Beantragung notwendig. Hilfsweise kann für das nicht anwesende Elternteil eine entsprechende Vollmacht zur Beantragung des Ausweisdokumentes vorgelegt werden.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Für Fragen steht das Bürgerbüro unter der Rufnummer 06406-809-40 gerne zur Verfügung.

Der Magistrat der Stadt Staufenberg
Bürgermeister, Peter Gefeller