Nach einem Geflügelpest-Ausbruch in der Gemeinde Hüttenberg im Lahn-Dill-Kreis müssen auch Haltungen in bestimmten Gebieten des Landkreises Gießen Vorkehrungen gegen eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche treffen. Das Veterinäramt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Regelungen sind verpflichtend. Die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.lkgi.de oder auf der Seite der Stadt Staufenberg unter www.staufenberg.de.