Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bei der Friedhofsbegehung ist aufgefallen, dass bei mehreren Grabstätten die Bepflanzung sehr hochgewachsen ist, diese dabei über die Grabstätten hinausragt oder die Grabstätten ungepflegt sind.
Die nutzungsberechtigten Angehörigen der Grabstätten werden gebeten, die Grabstätten gemäß §§ 34,35 der Friedhofsordnung wiederherzurichten und instand zu halten.
Die betroffenen Gräber sind von der Friedhofsverwaltung mit grünen Hinweisschildern markiert worden.
Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Grabstätten auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter 06406 809 22 oder friedhofswesen@staufenberg.de zur Verfügung.