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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bei der Durchsicht unserer Grabunterlagen haben wir festgestellt, dass bei mehreren Grabstätten das Nutzungsrecht abgelaufen ist oder die eingetragenen Nutzungsberechtigen, bereits verstorben sind.

Die verbliebenen Angehörigen bitten wir, sich innerhalb eines Monats mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.

Die betroffenen Gräber sind von der Friedhofsverwaltung mit einem gelben Hinweisschild markiert worden.

Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach oder findet sich kein Angehöriger, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Grabstätten auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.

Sofern seitens der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden muss, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die entsprechenden Kosten gemäß §10 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Staufenberg, zu tragen.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter 06406 809 22 oder friedhofswesen@staufenberg.de zur Verfügung.

Magistrat der Stadt Staufenberg
Friedhofsverwaltung