Nach der fristgerechten Einreichung der abgegebenen Grundsteuererklärungen, werden z.Zt. die neuen Grundsteuermessbetrags-Mitteilungen vom Finanzamt Gießen – gültig ab 2025 – verschickt.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich ausschließlich an das Finanzamt Gießen (0641 / 4800-100). Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Staufenberg können Ihnen zu den neuen Mitteilungen keinerlei Auskunft geben.
Der Bodenrichtwert ist zu hoch (dieser kann unter www.boris.hessen.de mit den Angaben des Finanzamtes verglichen werden).
Ihre eingereichten Angaben stimmen nicht mit dem Messbescheid des Finanzamtes überein
Der tatsächlich zu zahlende Grundsteuerbetrag wird Ihnen – in Form eines
neuen Bescheides – erst 2024 mitgeteilt, da die gültigen Hebesätze der Stadt Staufenberg ab 2025 noch festgesetzt werden müssen.