Information zu den Bescheiden über Gewerbesteuermessbetrag auf den 01.01.2022 und Erhebungszeitraum von der Gemeinde ab dem 01.01.2025
Nachdem die Grundsteuererklärungen fristgerecht abgegeben wurden, erlässt das Finanzamt Gießen die neuen Grundsteuermessbetragsbescheide - gültig ab dem Jahr 2025.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Gießen (0641 / 4800-100). Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Lollar können Ihnen zu den neuen Mitteilungen keinerlei Auskunft geben.
Der tatsächlich zu zahlende Grundsteuerbetrag wird Ihnen in Form eines Bescheides erst 2024 mitgeteilt. Die ab 2025 gültigen Hebesätze der Stadt Lollar müssen noch neu festgesetzt werden.