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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung Waldschwimmbad Lollar

SATZUNG

ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG

(BADEORDNUNG) UND GEBÜHRENORDNUNG

FÜR DAS WALDSCHWIMMBAD DER STADT LOLLAR

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) und der §§ 1 bis 5a, 6a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I S 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. I S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar in ihrer Sitzung am 29. Februar 2024 die nachfolgende

2. Änderungssatzung zur Satzung (Badeordnung)

und Gebührenordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Lollar

beschlossen.

Artikel 1

§ 9 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut:

Die Zulassung von Schwimmvereinen oder sonstigen Abteilungen wird von dem Betreiber besonders geregelt.

Die Grundschulen und die Kindergärten der Stadt Lollar haben freien Eintritt.

Artikel 2

§ 20 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:

Benutzungsgebühren:

Einzelkarte A:

4,50 €

Erwachsene ab 18 Jahre

Einzelkarte B:

3,00 €

(Gruppe A) können besonders gekennzeichnete Einzelkarten,

Zehnerkarte A:

40,00 €

10er Karten und Saisonkarten

Zehnerkarte B:

27,00 €

jeweils zum Preis der Kategorie B erwerben, die nur für die Benutzung des

Saisonkarte A:

72,00 €

Bades ab 18:00 Uhr Gültigkeit haben.

Saisonkarte B:

50,00 €

Familiensaisonkarte:

145,00 €

- (nur im Rathaus erhältlich)

Eine anteilige Gebührenerstattung für die Saisonkarten ist ausgeschlossen.

§ 20 Abs. 6 erhält folgenden Wortlaut:

Als Familie gelten dabei mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r und deren/dessen Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lollar, den 7. März 2024

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister