Stadt Lollar
- Die Stadtverordnetenversammlung -
| Az.: | FB1/022.32:21-26 |
| Dz.: | Jü |
am Donnerstag, 29.02.2024, 20:00 Uhr bis 20:57 Uhr,
im großen Saal des Bürgerhauses Lollar
Vorsitz:
Stadtverordnetenvorsteher Herr Bertin Geißler (SPD)
Anwesend:
der stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Wolfgang Haußmann (GRÜNE)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Sabine Schiller (CDU)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Christine Schneider (FDP)
die Stadtverordnete Frau Heidelore Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Theresa Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Annegret Bastian (SPD)
die Stadtverordnete Frau Sabine Becker (SPD)
die Stadtverordnete Frau Natascha Born-Kaiser (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Tobias Bräunchen (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jan Christian Gast (CDU)
der Stadtverordnete Herr Klaus-Dieter Geißler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jannis Georg Gigler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Dimitrios Gotsis (SPD)
der Stadtverordnete Herr Alexander Jost (CDU)
die Stadtverordnete Frau Kornelia Kärcher (FDP)
der Stadtverordnete Herr Ottmar Kowalsky (SPD)
der Stadtverordnete Herr Dr. Jens-Christian Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Michelle Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Cornelia Maykemper (FDP) (ab TOP 9)
der Stadtverordnete Herr Johannes Maykemper (FDP)
der Stadtverordnete Herr Benjamin Ochs (CDU)
der Stadtverordnete Herr Torben Preis (SPD)
die Stadtverordnete Frau Silke Röske (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Jens Ruppel (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Jonas Schaum (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Petra Schön (SPD)
der Stadtverordnete Herr Volker Schwalm (SPD)
der Stadtverordnete Herr Dr. Mathias Schwarz (SPD)
der Stadtverordnete Herr Norman Speier (SPD)
die Stadtverordnete Frau Daniela Stevanovic (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Markus Trier (CDU)
der Stadtverordnete Herr Hartmut Wirth (SPD)
Der Magistrat:
Bürgermeister Herr Jan-Erik Dort
1. Stadtrat Herr Bernd Maroldt (SPD)
Stadtrat Herr Till Klein (SPD)
Stadtrat Herr Christian Mank (CDU)
Stadtrat Herr Franz Schneider (FDP)
Stadträtin Frau Petra Schubert (GRÜNE)
Stadtrat Herr Roman Schulz (SPD)
Entschuldigt fehlen:
der Stadtverordnete Herr Stephan Kolanus (CDU)
die Stadtverordnete Frau Jutta Pfaff (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Steffen Preis (CDU)
die Stadtverordnete Frau Sylvia Venohr (SPD)
Stadtrat Herr Mathias Fritz (CDU)
Stadtrat Herr Marko Martin (GRÜNE)
Ausländerbeiratsvorsitzender Herr Dr. Awad Aljdi
Kinder- und Jugendvertretungsvorsitzende/r Frau Dominique Amend
Ortsvorsteher Herr Harald Pusch
Schriftführung:
der Schriftführer Herr Dieter Jünger
| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit | |
| 2 | Verleihung der Bezeichnung „Ehrenbürger“ an Horst Klinkel | (26/2024) Vorzimmer/021.431 |
| 3 | Schlussbericht über den doppischen Jahresabschluss 2015 | (3/2024) FB 2/913.691 |
| 4 | Aufstellung doppischer Jahresabschluss zum 31.12.2022 | (22/2024) FB 2/913.691 |
| 5 | Betrieb des Waldschwimmbades Lollar in 2024; Neuer Pachtvertrag und Erhöhung des Betriebskostenzuschusses | (7/2024) FD 2.1/574.30 |
| 6 | 2. Änderungssatzung zur Satzung (Badeordnung) und Gebührenordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Lollar | (8/2024) FD 2.1/574.30 |
| 7 | Neufassung der Verwaltungskostensatzung | (25/2024) FB 1/020.06 |
| 8 | Neufassung der Hundesteuersatzung | (30/2024) FB 1/968.11 |
| 9 | Aufhebung der Kinder- und Jugendvertretungssatzung der Stadt Lollar | (598/2023) Gremien/029.48 |
| 10 | Neufassung der Geschäftsordnung für die Kinder- und Jugendvertretung | (52/2024) Gremien/029.48 |
| 11 | Möglichkeiten der Videoüberwachung im öffentlichen Raum; Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2023 | (680/2023) FD 1.3/100.5 |
| 12 | Entwicklungsziele für bestehende und potenzielle Gewerbeflächen im Stadtgebiet; Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2023 | (679/2023) FB 3/880.61 |
| 13 | Antrag gemäß § 11 GO; Förderung von privaten Balkonkraftwerken; Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2024 | (58/2024) Klima/794.12 |
| 14 | Errichtung einer Park-and-Ride-Anlage am Bahnhaltepunkt Friedelhausen; hier: Ermächtigung des Magistrats zur Auftragsvergabe | (103/2024) FB 3/658.41 |
| 15 | Mitteilungen | |
| 15.1 | Begehung der Grillhütte Salzböden am 22.11.2023 i. S. Waldkita | (678/2023) FD 1.2/461.52 |
| 15.2 | Aufsichtsbehördliche Stellungnahme zur Beteiligung an der Windpark Lumdatal GmbH | (57/2024) FB 2/921.5 |
| 15.3 | Quarzkiestagebau Friedelhausen; Infoveranstaltung | (68/2024) FB 3/605 |
| 16 | Schriftliche Anfragen | |
| 16.1 | Anfrage gemäß § 15 GO; Mehrkosten durch den Magistratsbeschluss 635/2022 vom 28.11.2022; Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.01.2024 | (51/2024) FD 1.1/024.91 |
| 16.2 | Anfrage gemäß § 15 GO; Kosten für das Baugebiet "Ober dem Hohlweg/Auf dem Klinkgraben"; Anfrage der CDU-Fraktion vom 31.01.2024 | (55/2024)FB 3/621.412 |
| 16.3 | Anfrage gemäß § 15 GO; Kosten für das Baugebiet "Unterm Grasweg" und aktueller Stand; Anfrage der CDU Fraktion vom 31.01.2024 | (56/2024) FB 3/621.413 |
| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
Der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler begrüßt die Anwesenden, insbesondere die zahlreichen Bürger sowie die neue Stadtverordnete Frau Natascha Born-Kaiser als Nachrückerin für den verzogenen Dr. Robin Lynker. Er stellt sodann die ordnungsgemäße Ladung wie auch die Beschlussfähigkeit des Gremiums mit 32 erschienen Mitgliedern fest.
Nach Eröffnung der Sitzung teilt er mit, dass ein weiterer Antrag zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung genommen werden soll. Dies wird durch Bürgermeister Jan-Erik Dort begründet und wie nachstehend mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Der Stadtverordnetenvorsteher weist zum Beratungsverlauf darauf hin, dass die TOP’s 9 und 10 gemeinsam beraten aber getrennt abgestimmt werden sollen. Dies findet keinen Widerspruch.
Dr. Jens-Christian Kraft teilt für die CDU-Fraktion mit, dass der Antrag zur „Förderung von Balkonkraftwerken“ zurückgezogen wird.
Der TOP „Errichtung einer Park-and-Ride-Anlage am Bahnhaltepunkt Friedelhausen; hier: Ermächtigung des Magistrats zur Auftragsvergabe“ wird als TOP 14 auf die Tagesordnung gesetzt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 2 | Verleihung der Bezeichnung „Ehrenbürger“ an Horst Klinkel | 26/2024 Vorzimmer/021.431 |
Durch Bürgermeister Jan-Erik Dort werden die vielfältigen Gründe für den Antrag zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft vorgetragen und er geht auf die besonderen Leistungen von Horst Klinkel ein.
Ohne weitere Aussprache wird sodann beschlossen:
Herrn Horst Klinkel wird die Bezeichnung „Ehrenbürger“ der Stadt Lollar verliehen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 3 | Schlussbericht über den doppischen Jahresabschluss 2015 | 3/2024 FB 2/913.691 |
Nach dem Bericht des HFA-Ausschussvorsitzenden Hartmut Wirth von einer Korrektur des Jahres von 2014 auf 2015 und einer folgenden einstimmigen Empfehlung des Fachausschusses zur Annahme des Beschlussvorschlags wird ohne Aussprache einstimmig beschlossen:
Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Gießen über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wird zur Kenntnis genommen.
Das Rechnungsergebnis schließt für das Haushaltsjahr 2015 mit einer Unterdeckung in Höhe von 1.227.163,50 € ab. Das Finanzergebnis weist einen Zahlungsmittelfehlbedarf in Höhe von 1.252.326,52 € aus. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 47.350.821,54 € und verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 546.357,27 €.
Dem Magistrat der Stadt Lollar wird gemäß § 114 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung erteilt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 4 | Aufstellung doppischer Jahresabschluss zum 31.12.2022 | 22/2024 FB 2/913.691 |
Auch zu diesem TOP berichtet Hartmut Wirth von einer einstimmigen Beschlussempfehlung des Fachausschusses und ohne weitere Wortbeiträge wird beschlossen:
Der Magistrat der Stadt Lollar stellt den doppischen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auf.
Das Rechnungsergebnis schließt mit einem Defizit in Höhe von 995.624,51 € ab. Hiervon entfallen -1.146.054,80 € auf das Ordentliche und +150.430,29 € auf das Außerordentliche Ergebnis. Das defizitäre Rechnungsergebnis 2022 kann durch Überschüsse der Ordentlichen und Außerordentlichen Ergebnisse aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Der Finanzmittelfehlbetrag für das HH-Jahr 2022 beläuft sich auf 742.051,65 €. Die Bilanzsumme beträgt 48.476.555,89 € und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 761.407,61 €.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 5 | Betrieb des Waldschwimmbades Lollar in 2024; Neuer Pachtvertrag und Erhöhung des Betriebskostenzuschusses | 7/2024 FD 2.1/574.30 |
Wiederum wird von einer einstimmigen Empfehlung zur Beschlussannahme aus dem HFA von Hartmut Wirth berichtet. Seitens der CDU-Fraktion wird herausgestellt, dass inhaltliche Fragen im Fachausschuss geklärt werden konnten.
Einstimmig wird beschlossen:
Für die Badesaison 2024 wird ein neuer Pachtvertrag mit der Fa. aqua Family KMF Personalservice GmbH, Gießen, mit einer Erhöhung des Betriebskostenzuschusses abgeschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 6 | 2. Änderungssatzung zur Satzung (Badeordnung) und Gebührenordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Lollar | 8/2024 FD 2.1/574.30 |
Wiederum berichtet Hartmut Wirth aus dem HFA, wo es eine intensive Beschäftigung mit der Thematik gab. Der Ausschuss hat hierzu keine Beschlussempfehlung geben können.
Fraktionsvorsitzende Heidelore Alt, Grüne, beantragt für die Saisonkarte A einen Preis von 72,00 € und für die Familiensaisonkarte einen Preis von 145,00 € festzulegen.
Der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler stellt unter Berücksichtigung dieses Antrages die 2. Änderungssatzung wie nachstehend zur Abstimmung.
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) und der §§ 1 bis 5a, 6a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar in ihrer Sitzung am die nachfolgende
2. Änderungssatzung zur Satzung (Badeordnung)
und Gebührenordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Lollar
beschlossen.
Artikel 1
§ 9 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut:
Die Zulassung von Schwimmvereinen oder sonstigen Abteilungen wird von dem Betreiber besonders geregelt.
Die Grundschulen und die Kindergärten der Stadt Lollar haben freien Eintritt.
Artikel 2
§ 20 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:
Benutzungsgebühren:
| Einzelkarte A: | 4,50 € | Erwachsene ab 18 Jahren |
| Einzelkarte B: | 3,00 € | (Gruppe A) können besonders gekennzeichnete Einzelkarten |
| Zehnerkarte A: | 40,00 € | 10er Karten und Saisonkarten |
| Zehnerkarte B: | 27,00 € | jeweils zum Preis der Kategorie B erwerben, die nur für die Benutzung des |
| Saisonkarte A: | 72,00 € | Bades ab 18:00 Uhr Gültigkeit haben. |
| Saisonkarte B: | 50,00 € |
|
| Familiensaisonkarte: | 145,00 € | (nur im Rathaus erhältlich) |
Eine anteilige Gebührenerstattung für die Saisonkarten ist ausgeschlossen.
§ 20 Abs. 6 erhält folgenden Wortlaut:
Als Familie gelten dabei mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r und deren/dessen Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 7 | Neufassung der Verwaltungskostensatzung | 25/2024 FB 1/020.06 |
Nachdem Hartmut Wirth aus dem HFA von einer Aufrundung der Gebühren in § 8 Abs. 2 des Satzungsentwurfes berichtet hat, wird ohne weitere Debatte die Satzung einstimmig angenommen.
Dem Satzungsentwurf zur Neufassung der Verwaltungskostensatzung wird zugestimmt.
Die in § 8 Absatz 2 ausgewiesenen Gebühren nach Zeitaufwand werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet:
|
| aus 24,92 € werden 25,- € |
|
| aus 21,60 € werden 22,- € |
|
| aus 16,24 € werden 17,- € |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 8 | Neufassung der Hundesteuersatzung | 30/2024 FB 1/968.11 |
Der Ausschussvorsitzende des HFA, Hartmut Wirth berichtet das entgegen der Beschlussvorlage geringere Steuersätze wie nachstehend zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung empfohlen werden.
Auch dieser TOP wird ohne Enthaltung einstimmig beschlossen.
Die Neufassung der Hundesteuersatzung wird beschlossen.
Die Steuersätze in § 8 werden wie folgt festgesetzt:
|
| für den ersten Hund | 60,- € |
|
| für den zweiten Hund | 100,- € |
|
| für jeden dritten und weiteren Hund | 152,- € |
|
| für einen gefährlichen Hund | 800,- € |
Der Magistrat wird beauftragt, alle zwei Jahre eine weitere Erhöhung der Steuersätze zu prüfen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 9 | Aufhebung der Kinder- und Jugendvertretungssatzung der Stadt Lollar | 598/2023 Gremien/029.48 |
Dieser TOP wird gemeinsam mit TOP 10 beraten. Aus dem SIJKS berichtet der Ausschussvorsitzende Wolfgang Haußmann von einer einstimmigen Empfehlung zur Annahme beider Tagesordnungspunkte durch die Stadtverordnetenversammlung. Gleiches berichtet Hartmut Wirth aus dem HFA und er bittet Sabine Schiller anstehenden Beschlüsse zu erörtern. Frau Sabine Schiller stellt kurz die Beweggründe hierzu dar.
Sodann wird über die Satzung abgestimmt und diese einstimmig beschlossen.
Aufgrund des § 4 c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar durch Beschluss vom ………… folgende Satzung zur Aufhebung der Kinder- und Jugendvertretungssatzung beschlossen:
§ 1
Die Kinder- und Jugendvertretungssatzung der Stadt Lollar, beschlossen am 07. Februar 2019, veröffentlicht und in Kraft getreten am 18.02.2019, wird aufgehoben.
Diese Satzung zur Aufhebung der Kinder- und Jugendvertretungssatzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 10 | Neufassung der Geschäftsordnung für die Kinder- und Jugendvertretung | 52/2024 Gremien/029.48 |
Die Beratung dieses TOP erfolgte gemeinsam mit TOP 9; die Beschlussfassung hierzu ergibt ebenso einstimmige Annahme ohne Enthaltungen.
Aufgrund des § 4 c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar durch Beschluss vom ………… die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die Kinder- und Jugendvertretung beschlossen.
§ 1, Absatz 2, letzter Satz der GO KJV wird wie folgt geändert: „Mitglieder der KJV haben entsprechend § 41 der GO für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Lollar Rederecht in den städtischen Gremien.“
In der Präambel wird nach § 4 c „und § 8 c“ eingefügt.
Die Begriffe mit „*“ sind durch männliche und weibliche Schreibweise zu ersetzen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 11 | Möglichkeiten der Videoüberwachung im öffentlichen Raum; Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2023 | 680/2023 FD 1.3/100.5 |
Für die SPD-Fraktion begründet der Fraktionsvorsitzende Norman Speier den Antrag und geht hierbei auch auf einige Vorfälle im Stadtgebiet ein, die vor kurzen stattgefunden haben.
Es entbrennt eine lebhafte Diskussion und es werden diverse Themenbereiche angesprochen und debattiert.
Für die ‚CDU-Fraktion stellt der Fraktionsvorsitzende Jens-Christian Kraft zwei Anträge, die nachfolgend mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis unter 11.1 und 11.2 zu ersehen sind.
Es folgen weitere Wortbeiträge und die Abstimmung.
| 11.1 | Änderungsantrag „Ergänzung Hinweisschilder“ |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die unverzügliche Anbringung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder zur bestehenden Videoüberwachung auf dem Gelände der Feuerwehr. Diese Beschilderung ist notwendig, um Videoaufzeichnungen im Bedarfsfall überhaupt juristisch verwerten zu können.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 11.2 | Änderungsantrag „Kommission einrichten“ |
Der Magistrat wird beauftragt, eine Kommission gemäß § 72 HGO zum Thema „Sicherheit und Öffentliche Ordnung in Lollar” zu bilden. Die Kommission hat den Zweck, einen angemessenen und regelmäßigen Informationsaustausch sicherzustellen, ein gemeinsames Verständnis über die Situation in Lollar zu schaffen und gemeinsam mit der Polizei und anderen Behörden geeignete Maßnahmen und Lösungsansätze zu erarbeiten.
14 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Magistrat wird beauftragt zu überprüfen, wo die Möglichkeiten der Videoüberwachung im Bereich Spielplatz Schur sowie an sonstigen Schwerpunkten, die sich aus der polizeilichen Kriminalstatistik des Polizeipräsidium Mittelhessen für die Stadt Lollar sowie den Ergebnissen der Bürgerbefragung im Rahmen der Teilnahme am Landesprogramm KOMPASS und weiterer Entscheidungshilfen, ergeben.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 12 | Entwicklungsziele für bestehende und potenzielle Gewerbeflächen im Stadtgebiet; Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2023 | 679/2023 FB 3/880.61 |
Für die den Antrag stellende Fraktion trägt Norman Speier diesen vor und bitte um Ergänzung, dass die Ergebnisse i9m Fachausschuss SBUNK vorgestellt werden sollen.
Aus der CDU-Fraktion bittet Janis Gigler darum, dass der neue Regionalplan Mittelhessen hierbei berücksichtigt wird.
Unter Berücksichtigung beider Anregungen ruft der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler den TOP zur Abstimmung auf.
Der Magistrat stellt im Laufe des Jahres 2024 unter Berücksichtigung der Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Regionalplan Mittelhessen mögliche Entwicklungsziele für bestehende und potenzielle Gewerbeflächen im Stadtgebiet dar und berichtet hierzu im SBUNK.
Er wird zudem beauftragt, die Möglichkeiten zur Revitalisierung bestehender Gewerbeflächen zu prüfen, ggfs. unter Hinzuziehung externen Sachverstands oder möglicher Förderprogramme.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 13 | Antrag gemäß § 11 GO; Förderung von privaten Balkonkraftwerken; Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2024 | 58/2024 Klima/794.12 |
Der Antrag wurde zurückgezogen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Errichtung neuer privater Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis 800 Wp in Lollar mit einem Betrag von einmalig 50 EUR zu fördern. Dieser Betrag dient als Motivation und Anreiz. Dieser „Lollarer Sonnenbonus“ sollte unbürokratisch zu beantragen sein. Die Finanzierung 2024 soll aus den genehmigten Haushaltsansätzen erfolgen und die Auszahlung auf 5.000 EUR gedeckelt sein, was 100 neuen Balkonkraftwerken in Lollar entspricht.
Abgesetzt
| 14 | Errichtung einer Park-and-Ride-Anlage am Bahnhaltepunkt Friedelhausen; hier: Ermächtigung des Magistrats zur Auftragsvergabe | 103/2024 FB 3/658.41 |
Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler stellt den Bezug zum Vortrag des Bürgermeisters in TOP 1 her und ohne weitere Wortbeiträge wird der Antrag ohne Enthaltung einstimmig angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat zur Auftragsvergabe nach Prüfung der Angebote im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Stadtverordnetenversammlung ist in der nächsten Sitzung über das Ergebnis der Angebotsprüfung und die Vergabe zu informieren.
Die im Haushalt 2023 auf dem Produkt 54.7.10, Maßnahme 001 auf dem Konto 84285310 vorhandenen Mittel in Höhe von 785.995,34 € sind in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 15 | Mitteilungen |
| 15.1 | Begehung der Grillhütte Salzböden am 22.11.2023 i. S. Waldkita | 678/2023 FD 1.2/461.52 |
Der Aktenvermerk vom 29.11.2023 über die Begehung der Grillhütte Salzböden am 22.11.2023 i. S. Waldkita wird zur Kenntnis genommen.
Anmerkung der Verwaltung: Die Grillhütte Salzböden war im Jahr 2023 insgesamt 13-mal vermietet.
Weitere Anmerkung auf Nachfrage aus dem SIJKS: Eine Doppelnutzung ist auch bei zeitlich versetzter Nutzung nicht zulässig.
Zur Kenntnis genommen
| 15.2 | Aufsichtsbehördliche Stellungnahme zur Beteiligung an der Windpark Lumdatal GmbH | 57/2024 FB 2/921.5 |
Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Gießen zur rechtlichen Beurteilung des an die Windpark Lumdatal GmbH gewährten Nachrangdarlehens wird zur Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen
| 15.3 | Quarzkiestagebau Friedelhausen; Infoveranstaltung | 68/2024 FB 3/605 |
Die Firma Weimer Gruppe (Bereich Steine und Erden) mit Sitz in Lahnau beabsichtigt im Auftrag von Herrn Axel Graf von Schwerin, im weitläufigen Bereich des Schlosses Friedelhausen ein Vorhaben zum Quarzkiestagebau zu betreiben.
Da hierbei die Gemarkungen von Lollar und Fronhausen betroffen sind, möchte die Firma Weimer Gruppe dieses Projekt in einer nicht öffentlichen Infoveranstaltung den Stadtverordneten / Gemeindevertretern sowie dem Magistrat / Gemeindevorstand von Lollar und Fronhausen vorstellen.
Ein entsprechendes Einladungsschreiben zur o.g. Infoveranstaltung wird rechtzeitig versandt werden.
Da die Infoveranstaltung mit der SIJKS-Sitzung kollidiert, wird diese verlegt werden.
Zur Kenntnis genommen
| 16 | Schriftliche Anfragen |
| 16.1 | Anfrage gemäß § 15 GO; Mehrkosten durch den Magistratsbeschluss 635/2022 vom 28.11.2022; Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.01.2024 | 51/2024 FD 1.1/024.91 |
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.01.2024 und die Nachfrage hierzu vom 15.02.2024 sowie die Antworten der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
| 16.2 | Anfrage gemäß § 15 GO; Kosten für das Baugebiet "Ober dem Hohlweg/Auf dem Klinkgraben"; Anfrage der CDU-Fraktion vom 31.01.2024 | 55/2024 FB 3/621.412 |
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 31.01.2024 sowie die Antwort der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
| 16.3 | Anfrage gemäß § 15 GO; Kosten für das Baugebiet "Unterm Grasweg" und aktueller Stand; Anfrage der CDU Fraktion vom 31.01.2024 | 56/2024 FB 3/621.413 |
Die Anfrage der CDU-Fraktion sowie die Antwort der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Nach Abhandlung der Tagesordnung spricht der Stadtverordnetenvorsteher:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass gestatten Sie mir zum Schluss dieser Sitzung ein paar Worte zu den derzeitigen „PRO Demokratie Bewegungen“. Wir wurden von einigen Menschen aus der Bevölkerung darauf angesprochen ein gemeinsames Zeichen gegen extremistische Gewalt und für die Demokratie zu setzen. Der Ältestenrat ist bereits im Austausch darüber, wie unsere gemeinsamen Zeichen und unsere Signale aus Lollar aussehen werden. In diesem Austausch sind sich alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zu 100% einig und sprechen sich ganz klar gegen rechtsextremistische, antisemitische oder linksextremistische Ideologien aus. Wir in diesem Parlament
wissen sehr genau wie unsere Demokratie funktioniert und das sie funktioniert. Auch wenn demokratische Prozesse mit unter zeitintensiv sind, sie führen am Ende trotz unterschiedlicher Meinungen zu einem gemeinsamen demokratischen Grundkonsens. In der Geschichte unseres Landes können wir eindeutig sehen, wohin rechtsradikale und nationalsozialistische Ideologien führen. Hass, Hetze und Gewalt sind keine Optionen für den Frieden und die Freiheit in unserem Land und in unserer Stadt.
Lollar ist eine Stadt der Toleranz und der Vielfalt, so steht es bereits am Ortseingang. Und in Anbetracht der Tatsache, dass wir in Lollar mit über 40 unterschiedlichen Nationen friedlich miteinander leben, sind wir ein gutes Beispiel dafür, dass Integration funktionieren kann, wenn sich alle daran beteiligen. Auch in der Geschichte unserer Stadt finden sich schreckliche Ereignisse wie die Zerstörung der Synagoge und die Deportation von Juden und Menschen mit Behinderungen und Menschen, die nicht bereit waren, den nationalsozialistischen Ideologien zu folgen. Es waren die
Nazis, die gehetzt haben, die mit Gewalt andere Menschen dazu gebracht haben ihnen zu folgen. Leider gibt es eindeutige Anzeichen dafür, dass dies in ähnlicher Form und mit neuer Qualität wieder der Fall ist. Es waren die Nazis, die in den Krieg gezogen sind, die Millionen Menschen ermordet haben. Es waren die Nazis, die dafür verantwortlich waren, dass ihr eigenes Reich am Ende in
Schutt und Asche lag. Wir müssen aber auch wissen, dass es sehr viele Menschen gab, die dem Nationalsozialismus folgten, obwohl sie nicht von der Ideologie überzeugt waren. Sie folgten aus Angst, zum Schutz ihrer Familien und sicher auch, weil die Hetzpropaganda Wirkung zeigte. Mit Entsetzen müssen wir feststellen, dass es nach all den Tragödien wieder demokratiefeindliche Politiker gibt, die auf widerliche Art hetzen, die rassistisch und antesemitisch denken, sprechen und handeln. Nie wieder darf Hass, Hetze und Gewalt eine Demokratie stürzen. Nie wieder darf so etwas passieren.
NIE WIEDER IST JETZT!
Jetzt und hier in diesem Haus lebt die Demokratie. Wir streiten, wir kämpfen und wir einigen uns ohne Waffen ohne Gewalt ohne Hass und ohne Hetze. In diesem Parlament sind Parteien aus der Mitte unserer Bevölkerung vertreten, wir sind im Sinne unserer Demokratie oft unterschiedlicher Meinungen, aber hier in dieser Sache sind wir uns zu 100% einig. Für Hass, Hetze und Gewalt, für extremistische Ideologien haben wir in Lollar keinen Platz. Bitte sehen Sie das als erstes Signal aus den Herzen unseres Parlaments. Wir werden gemeinsam Zeichen für unsere freiheitliche Demokratie setzen. Dabei wollen wir nicht nur kurzweilige Impulse geben, sondern auch auf die Nachhaltigkeit setzen. So planen wir beispielsweise der Gedenktafel der Synagoge einen würdigeren Platz zu verschaffen. Wir möchten auch den Austausch fördern zwischen denen, die Hass, Hetze und Gewalt erleiden mussten und denen, die bereit sind aus der Geschichte und reellen Erfahrungen zu lernen. Wir möchten aber auch alle Menschen in Lollar ermutigen, sich an unserer Demokratie ganz im Sinne unserer Gesetze zu beteiligen.
In diesem Parlament sind 4 unterschiedliche Parteien, mit freundlichen Menschen, die sich in jeder Hinsicht über eine Beteiligung an unseren demokratischen Prozessen freuen.
Ich zitiere aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 1
| (1) | Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. |
| (2) | Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. |
sowie Artikel 2
| (1) | Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. |
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit, hiermit schließe ich die Sitzung.
Lollar, 04.03.2024