- Der Stadtverordnetenvorsteher -
| Az.: | FB1/022.32:21-26 |
| Dz.: | Jü |
am Donnerstag, 26.02.2026, 20:00 Uhr bis 22:48 Uhr
im großen Saal des Bürgerhauses Lollar
Vorsitz:
Stadtverordnetenvorsteher Herr Bertin Geißler (SPD)
Anwesend:
der stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Wolfgang Haußmann (GRÜNE)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Sabine Schiller (CDU)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Christine Schneider (FDP)
die Stadtverordnete Frau Heidelore Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Natascha Born-Kaiser (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Tobias Bräunchen (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jan Christian Gast (CDU)
der Stadtverordnete Herr Klaus-Dieter Geißler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jannis Georg Gigler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Dimitrios Gotsis (SPD)
der Stadtverordnete Herr Alexander Jost (CDU)
der Stadtverordnete Herr Matthias Kaiser (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Kornelia Kärcher (FDP)
der Stadtverordnete Herr Stephan Kolanus (CDU)
der Stadtverordnete Herr Ottmar Kowalsky (SPD)
der Stadtverordnete Herr Dr. Jens-Christian Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Michelle Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Cornelia Maykemper (FDP)
der Stadtverordnete Herr Johannes Maykemper (FDP)
der Stadtverordnete Herr Benjamin Ochs (CDU)
die Stadtverordnete Frau Jutta Pfaff (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Torben Preis (SPD)
die Stadtverordnete Frau Silke Röske (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Jens Ruppel (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Petra Schön (SPD)
der Stadtverordnete Herr Norman Speier (SPD)
der Stadtverordnete Herr Markus Trier (CDU)
die Stadtverordnete Frau Sylvia Venohr (SPD)
der Stadtverordnete Herr Hartmut Wirth (SPD)
Der Magistrat:
Bürgermeister (Gast) Herr Jan-Erik Dort
1. Stadtrat (Gast) Herr Bernd Maroldt (SPD)
Stadtrat (Gast) Herr Mathias Fritz (CDU)
Stadtrat (Gast) Herr Christian Mank (CDU)
Stadtrat (Gast) Herr Marko Martin (GRÜNE)
Niederschrift 36. Sitzung 1 von 17
Stadtrat (Gast) Herr Franz Schneider (FDP)
Stadträtin (Gast) Frau Petra Schubert (GRÜNE)
Stadtrat (Gast) Herr Roman Schulz (SPD)
Entschuldigt fehlten:
die Stadtverordnete Frau Theresa Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Annegret Bastian (SPD)
die Stadtverordnete Frau Sabine Becker (SPD)
der Stadtverordnete Herr Werner Kuhl (SPD)
der Stadtverordnete Herr Steffen Preis (CDU)
der Stadtverordnete Herr Michael Schmitt (SPD)
die Stadtverordnete Frau Daniela Stevanovic (GRÜNE)
Stadträtin (Gast) Frau Sina Speier (SPD)
Ortsvorsteherin (Gast) Frau Eva Achtzehnter
Ausländerbeiratsvorsitzender (Gast) Herr Dr. Awad Aljdi
Kinder- und Jugendvertretungsvorsitzende/r (Gast) Herr Hamza Ali Öcalan
Ortsvorsteher (Gast) Herr Harald Pusch
Schriftführer:
der Schriftführer Herr Dieter Jünger
Gäste:
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| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
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| 2 | Eilantrag; Geplanter Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Lollar | (74/2026) FD 1.3/131.31 |
| 3 | Vereinbarung zur Notfall-Kostenübernahme der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie "Dabeisein in den Gießener Lahntälern" durch eine gemeinschaftliche Förderung | (5/2026) FD 1.2/487.58 |
| 4 | Städtebaulicher Vertrag mit der ToRa BESS 3 GmbH zur Realisierung eines Batteriespeicher "Auf dem Rußland" | (31/2026) Gremien/621.40 |
| 5 | Widmung des Weges vom Waldschwimmbad bis zum Standort des Batteriespeicher "Auf dem Rußland" | (52/2026) FD 3.1/656.01 |
| 6 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Lollar; Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ hier: Feststellungsbeschluss | (30/2026) Gremien/621.40 |
| 7 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Lollar Bebauungsplan „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ hier: Satzungsbeschluss | (32/2026) Gremien/621.40 |
| 8 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Stt. Ruttershausen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2.7 „Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben“ – 3. Änderung hier: Feststellungsbeschluss | (33/2026) FB 3/A621.412 |
| 9 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Stt. Ruttershausen Bebauungsplan Nr. 2.7 „Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben“ – 3. Änderung hier: Satzungsbeschluss | (34/2026) FB 3/A621.412 |
| 10 | Neubau eines Wohnhauses in Salzböden "Hainstadt", gemäß § 246e Baugesetzbuch (BauGB) "Bau-Turbo" | (35/2026 1. Ergänzung) FB 3/A621.410 |
| 11 | Neubau eines Einfamilienhauses in Lollar, Marburger Straße 91 gemäß § 246e BauGB i.V.m. § 34 Abs. 3b BauGB | (45/2026 1. Ergänzung) FB 3/A623.610 |
| 12 | Antrag zur Prüfung und Empfehlung zur Anordnung von Tempo 30 in der Daubringer Straße und auf den Schulwegen in Lollar hier: Eilantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.12.2025 | (568/2025) FD 1.3/112.229 |
| 13 | Änderung der Geschäftsordnung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingegangen am 02.02.2026 | (48/2026) Gremien/022.221 |
| 14 | Beschlusskontrolle; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingegangen am 02.02.2026 | (49/2026) Gremien/022.34 |
| 15 | Holzeinschlagsaison 2026/27; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingegangen am 02.02.2026 | (50/2026) FB 2/A855.561 |
| 16 | Einrichtung, Beantragung und Anerkennung eines Ökopunktekontos; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2026 | (51/2026) FB 3/A621.290 |
| 17 | Mitteilungen |
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| 17.1 | Neubau eines Feuerwehrgerätehauses / Brand- und Katastrophenschutzzentrums in Lollar hier: weiteres Vorgehen nach Ablehnung des Kaufangebots | (491/2025 1. Ergänzung) FD 1.3/A131.31 |
| 18 | Schriftliche Anfragen |
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Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler eröffnet die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar um 20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
Der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit mit 30 erschienen Mitgliedern fest. Er verweist zur Tagesordnung auf einen allen Mandatsträgern vorliegenden Eilantrag der CDU-Fraktion.
Neben dem Eilantrag der CDU werden auf Nachfrage des Vorsitzenden keine weiteren Anträge zur Tagesordnung gestellt. Sodann wird der Eilantrag einstimmig auf die Tagesordnung genommen.
| Der Eilantrag der CDU vom 25.02.2026 mit dem Betreff „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Lollar - Leistungsverzeichnis und Kostenschätzung“ wird als TOP 2 auf die Tagesordnung genommen und die geplanten Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 2 | Eilantrag; Geplanter Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Lollar | 74/2026 FD 1.3/131.31 |
Dr. Kraft begründet als Fraktionsvorsitzender der CDU den Antrag ausführlich und ohne weitere Wortbeiträge wird dieser einstimmig angenommen.
| Der Magistrat wird ermächtigt, die notwendigen Planungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Gemarkung Lollar voran zu treiben und ein ausschreibungsfähiges Leistungsverzeichnis bzw. Leistungsprogramm inklusive der zugehörigen Kostenschätzung zu erstellen. |
| Soweit erforderlich, soll der Magistrat mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unabhängige Fachplanungsbüros für die Fachplanung beauftragen, um die Bedürfnisse der Feuerwehr konkret benennen zu können. Eventuell fehlende Haushaltsmittel für die Objektplanung/Fachplanung soll der Magistrat in den Nachtragshaushalt einplanen. |
| Darüber hinaus wird der Magistrat ermächtigt, die erstellten Plan- und Ausschreibungsunterlagen bei den infrage kommenden Fördermittelgebern vorzulegen und ggf. entsprechende Förderungen zu beantragen. |
| Die Belange alter beteiligten am Gesamtprojekt Katastrophenschutzzentrum/-Stützpunkt sind bei den Planungen zu berücksichtigen |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 3 | Vereinbarung zur Notfall-Kostenübernahme der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie "Dabeisein in den Gießener Lahntälern" durch eine gemeinschaftliche Förderung | 5/2026 FD 1.2/487.58 |
Nach kurzem Meinungsaustausch erfolgt Abstimmung über Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss (HFA), welche mehrheitlich beschlossen wird.
| Dem Abschluss einer zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung einer Notfallkostenübernahme im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie nach dem Bundesprogramm „Demokratie Leben“ wird zugestimmt. |
| Der Vertrag soll nur unterzeichnet werden, wenn sich alle Kommunen beteiligen. Der Höchstbetrag einer Notfallkostenübernahme ist auf 10.000,00 Euro zu limitieren. |
27 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) und damit in den HFA verwiesen
| 4 | Städtebaulicher Vertrag mit der ToRa BESS 3 GmbH zur Realisierung eines Batteriespeicher "Auf dem Rußland" | 31/2026 Gremien/621.40 |
Die Vorsitzendes des Ausschusses für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaschutz (SBUNK) berichtet zu diesem wie auch den weiteren nachfolgenden Tagesordnungspunkten von einer einstimmigen Empfehlung zur Annahme der Beschlussvorlagen.
Ohne weitere Aussprache wird einstimmig beschlossen:
| Der städtebauliche Vertrag mit der ToRa BESS 3 GmbH zur Realisierung eines Batteriespeichers „Auf dem Rußland ist abzuschließen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 5 | Widmung des Weges vom Waldschwimmbad bis zum Standort des Batteriespeicher "Auf dem Rußland" | 52/2026 FD 3.1/656.01 |
Die Ausschussvorsitzende des SBUNK teilt das einstimmige Votum des Fachausschusses zu diesem Beschlussvorschlag mit und ohne weitere Wortbeiträge wird beschlossen:
| Der asphaltierte Weg zwischen dem Waldschwimmbad Lollar und dem geplanten Batteriespeicher der ToRa BESS 3 GmbH über die Flurstücke 177 und 202 der Flur 8 und über das Flurstück 27 in der Flur 7 der Gemarkung Lollar wird entsprechend § 4 Hessisches Straßengesetz als Gemeindestraße gewidmet. |
| Die Veröffentlichung zur Widmung als Gemeindestraße ist gleichzeitig mit der Veröffentlichung zur Rechtskraft des Bebauungsplanes „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ vorzunehmen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 6 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Lollar; Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ hier: Feststellungsbeschluss | 30/2026 Gremien/621.40 |
Die Ausschussvorsitzende des SBUNK teilt das einstimmige Votum des Fachausschusses zu dieser Planung mit und ohne weitere Wortbeiträge wird beschlossen:
| 1. | Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar beschlossen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar stellt die FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ gemäß § 6 Abs. 6 BauGB fest (Feststellungsexemplar) und billigt die Begründung und den Umweltbericht hierzu. |
| 3. | Die FNP-Änderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 7 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Lollar Bebauungsplan „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ hier: Satzungsbeschluss | 32/2026 Gremien/621.40 |
Die Ausschussvorsitzende des SBUNK teilt das einstimmige Votum des Fachausschusses zu diesem Bebauungsplan mit und ohne weitere Wortbeiträge wird beschlossen:
| 1. | Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs.6 und 7 BauGB) durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar beschlossen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar beschließt den Bebauungsplan „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ gemäß § 10 Abs.1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hess. Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs.4 HWG (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung und billigt die Begründung hierzu. |
| 3. | Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und in Kraft zu setzen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 8 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Stt. Ruttershausen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2.7 „Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben“ – 3. Änderung hier: Feststellungsbeschluss | 33/2026 FB 3/A621.412 |
Ohne Aussprache wird beschlossen:
| 1. | Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Lollar und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 6 und 7 BauGB beschlossen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2.7 „Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben“ – 3. Änderung (Feststellungsexemplar) fest und billigt die Begründung hierzu. |
| 3. | Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Regierungspräsidium Gießen gemäß § 6 Abs.1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 9 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Stt. Ruttershausen Bebauungsplan Nr. 2.7 „Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben“ – 3. Änderung hier: Satzungsbeschluss | 34/2026 FB 3/A621.412 |
Ohne Aussprache wird beschlossen:
| 1. | Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Lollar und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar beschließt den Bebauungsplan Nr. 2.7 „Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben“ - 3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 Abs. 1 und 3 HBO und § 37 Abs. 4 HWG als Satzung und billigt die Begründung hierzu. |
| 3. | Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und in Kraft zu setzen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 10 | Neubau eines Wohnhauses in Salzböden "Hainstadt", gemäß § 1. Ergänzung 246e Baugesetzbuch (BauGB) "Bau-Turbo" | 35/2026 FB 3/A621.410 |
Die Vorsitzende des SBUNK- Ausschusses bringt die Anregung, den Ortsbeirat Salzböden zu diesem Sachverhalt zu hören in die Debatte ein. Seitens der CDU-Fraktion wird durch Dr. Kraft nachgefragt, ob auch die anderen Fraktionen sich nicht evtl. der vorliegenden Magistratsentscheidung hierzu anschließen können.
Diese lautet:
| Dem Antrag von xxxxxxxxxxxxx auf Errichtung eines Wohnhauses im künftigen Neubaugebiet „Hainstadt“ nach § 246e BauGB wird nicht zugestimmt. |
| Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 a Baugesetzbuch (BauGB) wird nicht erteilt. |
| Die Stadtverordnetenversammlung delegiert künftige Bauanträge nach § 246e BauGB zur Entscheidung auf den Magistrat. |
Dr. Kraft regt an den letzten Absatz dieser Entscheidung nochmals zu überdenken. Seitens der SPD-Fraktion wird durch Norman Speier beantragt den TOP zur abschließen Beratung und Entscheidung an den SBUNK mit Einbindung des Ortsbeirates Salzböden zu verweisen.
Durch Herr Tobias Bräunchen (CDU) wird der Hinweis auf die Einhaltung einer Frist gegeben. Herr Janis Gigler (CDU) weist darauf hin, dass das geplante Vorhaben sich durch die geplante Firstund Traufhöhe nicht an die umgebende Bebauung angepasst ist.
Es werden noch weitere Argumente zur Vergabe von Baugrundstücken und den Kriterien hierzu vorgetragen. Seitens der CDU-Fraktion wird klargestellt, dass eine Entwicklung des Baugebietes „Hainstadt“ nicht abgelehnt wird.
Es folgt ein intensiver Austausch verschiedener Auffassungen im Plenum. Mehrfach wird auf die Verweisung in den Fachausschuss hingewiesen und es entsteht eine Meinungsverschiedenheit über das Vorgehen im parlamentarischen Verfahren.
* * * * *
Die Sitzung wird zur Klärung von Verfahrensfragen zum parlamentarischen Ablauf von 20:42 Uhr bis 20:46 Uhr und zu einer Sitzungsunterbrechung mit gleichzeitiger Ältestenratssitzung von 20:51 Uhr bis 21:07 Uhr.
* * * * *
Unmittelbar nach der Sitzungsunterbrechung wird dem Verweisungsantrag mehrheitlich zugestimmt. Damit ist beschlossen:
| Die endgültige Entscheidung soll der Ausschuss in einer kurzfristig einzuberufenden Sitzung unter Einbindung des Ortsbeirats Salzböden treffen. |
18 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
* * * * *
Im Nachgang gibt die CDU-Fraktion die nachstehende Erklärung zur Niederschrift:
| Am Dienstag d. 24.2. um 12:12 Uhr - dem Tag des SBUNK - wurde den Lollarer Mandatsträgern als Teil der Sitzungsunterlagen durch die Verwaltung eine E-Mail gesendet mit Informationen Dritter mit deren ausdrücklichem Wunsch, diese Information allen Stadtverordneten zukommen zu lassen. Diese Datei tragt den Namen „Stellungnahme – komplette E-Mail.pdf”. Darin sind im Original E-Mails abgedruckt, die von den dort namentlich genannten dritten Personen an den Bürgermeister bzw. den Magistrat der Stadt Lollar gesendet wurden. | |
| Ich zitiere die folgenden beiden Stellen aus dieser E-Mail: | |
|
| „… wir möchten noch einmal kurz zu der Beschlussempfehlung des-Magistrats aus der Sitzung am 09.02.2026 Stellung nehmen: |
|
| Dort wurde die Situation so verstanden, dass die Stadt Lollar aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 03.07.2025 daran gebunden sei, dass das Gebiet „Hainstadt“ vollständig durch die Inikom erschlossen werden muss. Dem ist nicht so und diese Annahme beruht möglicherweise auf einem Missverständnis. |
|
| … |
|
| Die in der Sitzung des Magistrats vom 09.02.2026 noch fehlende Stellungnahme des ZLS zur Ver- und Entsorgung liegt der Stadt mittlerweile vor. |
|
| Hieraus geht hervor, dass die Erschließung grundsätzlich für möglich gehalten wird.“ |
| Dies sind vertrauliche Informationen aus der nichtöffentlichen Magistratssitzung. Die Beschlusslage des Magistrats vom 9.2. und die dortigen Gespräche sind vertraulich. | |
| Wir gehen davon aus, dass ein schwerwiegender Gesetzesverstoß gegen Verschwiegenheitspflichten und das Datengeheimnis vorliegt. Wir gehen u.a. davon aus, dass ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht gemäß §24 HGO vorliegt. | |
| Der eindeutige Beweis dafür ist unserer Auffassung nach mit den besagten Unterlagen erbracht und dokumentiert. | |
| Wir haben den Bürgermeister bereits mündlich informiert und erwarten, dass dieser Rechtsverstoß konsequent verfolgt wird. Die CDU wird auch die Kommunalaufsicht informieren und um Überwachung des Verfahrens bitten. | |
| Wir sehen anhand der vorliegenden dokumentierten Fakten den Sachverhalt, dass ein Stadtrat der Stadt Lollar seine Amtspflicht gröblich verletzt hat. Insofern wäre eine Folge die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemäß § 75 HGO. | |
| Ich persönlich bin kein Jurist. Ich kann mir angesichts der Strafgesetzgebung jedoch vorstellen, dass ebenso eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. | |
| Wir erwarten eine vollständige Klärung und entsprechende rechtliche Ahndung und Konsequenzen. | |
* * * * *
| 11 | Neubau eines Einfamilienhauses in Lollar, Marburger Straße 91 gemäß § 246e BauGB i.V.m. § 34 Abs. 3b BauGB | 45/2026 1. Ergänzung FB3/A623.610 |
Ohne Aussprache wird einstimmig beschlossen:
| Der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses in der Marburger Straße 91 (Hinterhausbebauung) wird zugestimmt. |
| Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 a Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt. |
| Die Erschließung erfolgt über den Buderusweg. Die Ausführung der Zuwegung hat auf Kosten der Bauherrenschaft zu erfolgen. Der Stadt Lollar dürfen durch die Erschließung über den noch fertig auszubauenden Buderusweg keinerlei Kosten – auch in Zukunft – entstehen. |
| Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung ist mit der Bauherrenschaft zu treffen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 12 | Antrag zur Prüfung und Empfehlung zur Anordnung von Tempo 30 in der Daubringer Straße und auf den Schulwegen in Lollar hier: Eilantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.12.2025 | 568/2025 FD 1.3/112.229 |
Frau Jutta Pfaff begründet den Antrag für die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen und gibt einige Erläuterung hierzu.
Bürgermeister Jan-Erik Dort weist darauf hin, dass nach den Kommunalwahlen zum Ende des Monats Angelegenheiten dieser Art weiterbearbeitet werden.
Es folgen keine weiteren Wortbeiträge und der Antrag wird einstimmig angenommen.
| Der Magistrat wird beauftragt, die Straßenverkehrsbehörde zu ersuchen, auf Grundlage der aktuellen Fassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu prüfen, ob und in welchem Umfang in der Daubringer Straße sowie entlang der in den Schulwegeplänen der Schulen der Stadt Lollar ausgewiesenen Schulwege eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h angeordnet werden kann. Dabei sind insbesondere die Regelungen der VwV-StVO zu Zeichen 274, Rn. 13a, zur Beschränkung der Geschwindigkeit entlang hochfrequentierter Schulwege zu berücksichtigen. |
| Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der Prüfung. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 13 | Änderung der Geschäftsordnung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingegangen am 02.02.2026 | 48/2026 Gremien/022.221 |
Herr Wolfgang Haußmann trägt den Antrag und dessen Begründung vor.
Aus dem Gremium werden von der CDU-Fraktion wie auch der FDP-Fraktion Verweisung an den Ältestenrat beantragt, da dieser in Geschäftsordnungsfragen einzubinden ist.
Die Verweisung an den Ältestenrat findet einstimmige Zustimmung.
| Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung ihrer Geschäftsordnung: |
| 1) Schriftliche Anfragen werden bei fristgerechter Einreichung in der folgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mündlich beantwortet und werden in der Sitzungseinladung als TOP gelistet. |
| 2) In der Sitzung sind dem/der Anfragesteller*in zwei Nachfragen erlaubt, die ebenfalls direkt mündlich beantwortet werden. |
| 3) Zudem wird eine schriftliche Ausfertigung der Antwort(en) der Niederschrift der Sitzung beigelegt. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en), damit an den Ältestenrat verwiesen
| 14 | Beschlusskontrolle; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingegangen am 02.02.2026 | 49/2026 Gremien/022.34 |
Der Antrag wird durch Wolfgang Haußmann begründet und in verkürzter Form vorgetragen.
Aus dem Plenum wird die kurze Fristsetzung als anmaßend empfunden und kritisiert sowie von CDU, SPD und FDP die Verweisung an den HFA befürwortet.
Es folgt er einstimmige Beschluss zur Verweisung an den HFA.
| Der Magistrat wird beauftragt UMGEHEND, d.h. bis zur nächsten Sitzungsrunde ein System der Beschlusskontrolle identisch mit den sogenannten Erledigungslisten in den Ortsbeiräten einzuführen. |
| In diesem System wird übersichtlich und für die Stadtverordneten nachvollziehbar in Tabellenform dargestellt, welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sich in welchem Umstellungsstadium befinden. Die Tabellen sind jeweils als Anlage zur Einladung zur Stadtverordnetenversammlung zu versenden. |
| Hierbei wird unterschieden zwischen „erledigt, mit Erledigungsdatum" (dieser Punkt taucht dann in der Folgesitzung in der Tabelle nicht wieder auf), „in Bearbeitung, mit voraussichtlichem Erledigungsdatum" und „offen" -hierbei wird ein Datum angegeben, wann mit der Umsetzung begonnen wird und begründet warum noch nicht begonnen wurde. |
| Erster Schritt: Bis zur kommenden Sitzungsrunde sind in dieser Beschluss-Kontrolltabelle alle Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung seit 2021 plus ein Beschluss aus 2018 darzustellen, die noch nicht vollständig umgesetzt sind. Hierzu gehören explizit die folgenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsstatus (es folgt eine Liste von bisher nicht erledigten Beschlüssen in Stichworten mit vorangestelltem Beschlussdatum und TOP-Nummer in der beschließenden Sitzung!): |
| 11.12.25, TOP 12 Jährliche Waldbegehungen ab 2026 mit Herr Steiger und Dr. Dietz |
| 30.10.25, TOP 8: Erstellung einer Bürgerbeteiligungscharta und deren Vorlage in Februar oder März 2026 |
| 03.07.25, TOP 9: Videoüberwachung in der Schur einführen und prüfen wo weiterer Bedarf besteht - Vorlage im SIJKS-Ausschuss bis November 2025 |
| 27.03.25, TOP 6: Satzung über Leinenzwang für Hunde in der Brut- und Setzzeit sowie nach einem Jahr Berichterstattung über die Ergebnisse bei Anwendung im März 26 |
| 27.03.25, TOP 9: Erstellung einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung |
| 12.12.24, TOP 11: Einrichtung eines Zebrastreifens und von Tempo 30 auf der L 3093 in Ruttershausen |
| 19.09.24, TOP 8: Prüfung ob es sinnvoller ist eine Verordnung über die Leinenpflicht für Hunde einzuführen oder dieses Thema in die Gefahrenabwehr-VO der Stadt Lollar zu integrieren |
| 19.09,24, TOP 9: Erstellung einer Katzenschutzverordnung 11.07.24, |
| TOP 7: Prüfauftrag für die Installation von E-Auto-Ladesäulen in allen Lollarer Ortsteilen |
| 13.06.24, TOP 6: Standortprüfung für eine Waldkindergartengruppe mit Berichterstattung im SIJKS-Ausschuss |
| 25.04.24, TOP 9: Teilnahme an der Fair-Trade-Town-Kampagne inclusive Recherche zu Kriterien, Stellung von Anträgen für Teilnahme und Beschaffung von Fair-Trade-Kaffee und einem weiteren fair gehandelten Produkt für den Ausschank bei Veranstaltungen der Stadt |
| 29.02.24, TOP 11: Ermittlung von Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum |
| 29.02.24, TOP 12: Ermittlung von Entwicklungszielen für bestehende und potenzielle Gewerbegebiete im Stadtgebiet— Ergebnisse sind im Laufe von 2024 (!) im SBUNK-Ausschuss vorzustellen 23.03.23, TOP 9: „Ein Baum für jedes Lollarer Baby" -Willkommenspaket für Neugeborene unter anderem mit dem Angebot der Stadt für das Baby einen Baum mit Namensplakette zu pflanzen, den die Eltern bezahlen. |
| 23.03.23, TOP 12: Installation von Fahrradservicestationen und Fahrradladestationen im Stadtgebiet von Lollar (Ziel: pro Ortsteil eine) |
| 09.09.21, TOP 12: Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen. Wenn keine begründeten Bedenken bestehen sollen die Sitzungsunterlagen zukünftig veröffentlicht werden (!) |
| 09.09.21, TOP 15: Errichtung von Bike-and-Ride-Boxen auf dem neu errichteten Parkplatz am Bahnhaltepunkt Friedelhausen 15.06.2021: Beschlusskontrolllisten für die STVV (hier schon einmal beantragt und einstimmig beschlossen!!!) sowie vom |
| 13.12,2018 (!), TOP 13: Glyphosatverzicht auf allen von der Stadt verpachteten Flächen |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en), damit an den HFA verwiesen
15 | Holzeinschlagsaison 2026/27; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingegangen am 02.02.2026 | 50/2026 FB 2/A855.561 |
Der Antrag wird durch Wolfgang Haußmann vorgetragen und kurz begründet. Durch Dr. Kraft als CDU-Fraktionsvorsitzender wird Verweisung an den HFA beantragt.
Die Verweisung an den HFA wird einstimmig beschlossen.
| Der Magistrat wird beauftragt in der Holzeinschlagsaison 2026/27, also im Januar/Februar 2027 wieder sogenannten „Schlagabraum" (d.h. in den Parzellen liegendes nicht aufgearbeitetes Holz von in der Regel geringerer Dicke) an die Bevölkerung von Lollar abzugeben. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en), damit an den H’FA verwiesen
16 | Einrichtung, Beantragung und Anerkennung eines Ökopunktekontos; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2026 | 51/2026 FB 3/A621.290 |
Frau Jutta Pfaff begründet den Antrag der Grünen-Fraktion und führt dazu kurz aus.
Durch Bürgermeister Jan-Erik Dort wird darauf verwiesen, dass der Auftrag zur Einrichtung und Führung eines Öko-Kontos bereits am 01.12.2025 an ein Fachbüro erfolgte.
Auf Antrag von Janis Gigler aus der CDU-Fraktion wird dieser Antrag mehrheitlich an den HFA verwiesen.
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| Der Magistrat der Stadt Lollar wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: |
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| 1. Einrichtung eines Ökokontos |
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| Die Stadt Lollar richtet unverzüglich, noch im ersten Quartal 2026, ein Ökopunktekonto zur Erfassung und Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ein. |
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| 2. Beantragung der Anerkennung des Ökopunktekontos |
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| Der Magistrat der Stadt Lollar wird beauftragt, die Anerkennung eines Ökopunktekontos für geeignete städtische Flächen der Stadt Lollar vorzubereiten und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten. Hierzu gehört insbesondere die fristgerechte Antragstellung bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im ersten Quartal 2026. |
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| Der Magistrat prüft im Rahmen der geltenden vergabe- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Inanspruchnahme externer fachkundiger Unterstützung. Dabei wird festgestellt, dass Herr Dr. Dietz aufgrund seiner nachgewiesenen fachlichen Expertise im Bereich der ökosystemorientierten Waldentwicklung sowie seiner vertieften Sachkenntnis der örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich als geeignet angesehen wird. |
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| 3. Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung |
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| Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung zeitnah über– das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens,– die in das Ökopunktekonto eingestellten Maßnahmen sowie– die verfügbaren Ökopunkte. |
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| Der Bericht ist spätestens in der ersten ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der neuen Legislaturperiode (voraussichtlich Juni 2026) vorzulegen. |
22 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en), damit an den HFA verwiesen
| 17 | Mitteilungen |
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| 17.1 | Neubau eines Feuerwehrgerätehauses / Brand- und Katastrophenschutzzentrums in Lollar zung hier: weiteres Vorgehen nach Ablehnung des Kaufangebots | 491/2025 1. Ergänung FD 1.3/A131.31 |
In regelmäßig stattfindenden Terminen, zuletzt am 30. Januar 2026, wurden Abstimmungen zum weiteren Vorgehen im Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus / Brand- und Katastrophenschutzzentrum Lollar“ durchgeführt.
1. Ausschreibungsverfahren
Da das Kaufangebot der Stadt Lollar für ein potenzielles Grundstück im Eigentum von Herrn Laumann abgelehnt wurde und derzeit keine weiteren geeigneten Grundstücke zur Verfügung stehen, ist nun die Vorbereitung einer Vergabe an einen Gesamtunternehmer erforderlich.
Geplant ist, die Zustimmung zu einer Vergabe mit Gesamtunternehmer vor der Ausschreibung zu klären, damit keine Hindernisse für den Erhalt eines Zuwendungsbescheids aufkommen. Hierzu werden die zu beteiligten Behörden angefragt.
2. Abklärung der Machbarkeitsstudie
Die Moos Planungs GmbH wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie einschließlich Entwurfsskizzen beauftragt. Die Unterlagen liegen inzwischen vor. Die Pläne werden nun an den Bedarf der Feuerwehr angepasst und mit den geltenden Förderrichtlinien abgeglichen. Zu diesem Zweck wird zeitnah ein Termin beim HMDI vereinbart.
3. Erstellung des Förderantrags
Die Antragsunterlagen für Fördermittel nach der Brandschutzförderrichtlinie Hessen sind bis zum 01.08.2026 beim Landkreis Gießen und bis zum 01.11.2026 beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz einzureichen. Die Verwaltung bereitet den Förderantrag derzeit vor. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2026 berücksichtigt.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung werden über den weiteren Projektverlauf informiert.
Zur Kenntnis genommen
18 | Schriftliche Anfragen |
Keine
Zum Ende der laufenden Legislaturperiode, der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung, richtet Bürgermeister Jan-Erik Dort folgende Worte an das Plenum:
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| „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Mitglieder des Magistrats, liebe Gäste, heute kommen wir zur letzten Sitzung dieser Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr – ein Moment, der Anlass gibt, innezuhalten. |
| Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um mich ausdrücklich zu bedanken. Zu bedanken für das Engagement, das Sie alle – jede und jeder auf seine Weise – in die kommunalpolitische Arbeit einbringen. Kommunalpolitik ist kein Selbstläufer. Sie ist geprägt von Diskussionen, von unterschiedlichen Auffassungen, von klaren Positionen – und manchmal auch von deutlichen Auseinandersetzungen. Aber sie lebt davon, dass Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. | |
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| Und damit sind wir beim Kern: beim Ehrenamt. |
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| Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer kommunalen Demokratie. Ohne die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern, sich neben Beruf, Familie und persönlichen Verpflichtungen für das Gemeinwohl einzusetzen, wäre eine Stadt wie Lollar nicht handlungsfähig. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich – es ist Ausdruck von Haltung. |
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| Oft wird in diesem Zusammenhang ein Satz von Richard von Weizsäcker zitiert: „Demokratie lebt vom Mitmachen – nicht vom Zuschauen.“ Wie alle sicher wissen, war Richard von Weizsäcker ein CDU-Politiker. |
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| Damit sich heute Abend selbstverständlich niemand benachteiligt fühlt, lässt sich dieser Gedanke parteiübergreifend belegen: |
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| Johannes Rau brachte es auf den Punkt mit den Worten: „Demokratie ist keine Zuschauerveranstaltung.“ |
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| Hans-Dietrich Genscher formulierte: „Freiheit ist nicht nur das Recht, anders zu denken, sondern auch die Pflicht, Verantwortung zu übernehmen.“ |
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| Und Joschka Fischer sagte schlicht und treffend: „Demokratie braucht engagierte Bürgerinnen und Bürger.“ |
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| Sie sehen: Der Gedanke ist größer als Parteigrenzen. Demokratie lebt vom Mitmachen – und dieses Mitmachen praktizieren Sie hier, in diesem Raum, Woche für Woche. |
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| Dafür möchte ich Ihnen danken. Für die Zeit, für die Energie, für die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Das ist nicht selbstverständlich – und es verdient Anerkennung. |
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| Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. |
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| Vielen Dank für Ihr Engagement. |
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| Und Ihnen allen einen schönen Feierabend.“ |
Lollar, 27.02.2026
| Bertin Geißler | Dieter Jünger |
| Stadtverordnetenvorsteher | der Schriftführer |