Die Anträge auf Gewährung der Regelzuwendungen, der Zuschüsse für aktive Jugendliche, der Pauschale für Kulturvereine und der Übungsleiter sind
bis spätestens 30.04.2024
beim Fachdienst Kindertagesstätten und Soziales, z. H. Frau Gierhardt, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, in schriftlicher Form einzureichen.
Zur Bearbeitung der einzelnen Zuwendungen werden folgende Angaben und Nachweise benötigt, die unbedingt dem Zuschussantrag beizufügen sind:
| - | Anzahl der aktiven Mitglieder in Ihrem Verein nach Bestand zum Jahresbeginn |
| - | Anzahl der aktiven Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
| - | gültige Lizenzen der Übungsleiter und Angabe der geleisteten Stunden |
Ebenso benötigen wir die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, soweit uns diese noch nicht vorliegt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf Beschluss des Magistrates eine Zuschussgewährung grundsätzlich nur nach Eingang eines schriftlichen Antrages bewilligt werden kann.
Vereine, die keine bzw. nicht alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag einreichen, können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden!