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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

zur 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar

am Donnerstag, 27.03.2025, 20:00 Uhr,

im großen Saal des Bürgerhauses Lollar,

Holzmühler Weg 78, 35457 Lollar

Zur Teilnahme an dieser Sitzung wird eingeladen.

Tagesordnung

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

2.

Weiterbetrieb der Kita Flohkiste

3.

Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar

4.

Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar

5.

Abschluss eines Pachtvertrages für das Waldschwimmbad Lollar, Saison 2025 - 2028

6.

Erlass einer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit

7.

Erschließung eines Baugebietes "Hainstadt" im Stadtteil Salzböden;

Abschluss eines Städtebaulichen Vorvertrages zwischen der Stadt Lollar und der FirmaINIKOM GmbH, Gießen

8.

Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Friedelhausen;

Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Waldfriedhof Friedelhausen"

1.

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

2.

Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (Frist bis zum 27.09.2024).

9.

Erstellung einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in den Wasserversorgung;

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.02.2025

10.

Bau einer neuen Multifunktionshalle in Odenhausen;

Antrag der CDU-Fraktion vom 02.03.2025

11.

Mitteilungen

11.1.

Digital.Mobil des Landkreises Gießen

11.2.

Informationen zum bevorstehenden Audit im Stadtwald Lollar

12.

Schriftliche Anfragen

Bertin Geißler
Stadtverordnetenvorsteher