1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Hallenbad Lollar/Staufenberg für das Haushaltsjahr 2018
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung er Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. I s. 167) hat die Verbandsversammlung am 21. März 2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung am 21. März 2018 beschlossene Stellenplan.
Staufenberg,
Lollar, den 22. März 2018
Der ZweckverbandsvorstandPeter GefellerVorsitzender2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragssatzung erhält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3. April 2018 bis 12. April 2018 im Rathaus Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Zimmer 102 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag, 9. und 16. April 2018
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, 10. und
17.April 2018
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch, 11. und
18. April 2018
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 12. April 2018
08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Staufenberg, den 22. März 2018
Der VerbandsvorstandPeter Gefeller, BürgermeisterVorsitzender des Verbandsvorstandes