Die Anträge auf Gewährung der Regelzuwendungen, der Zuschüsse für aktive Jugendliche, der Pauschale für Kulturvereine und der Übungsleiter sind
bis spätestens zum 30.04.2019
beim Ordnungs- und Sozialverwaltungsamt der Stadt Lollar, Frau Gierhardt, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, in schriftlicher Form einzureichen.
Zur Bearbeitung der einzelnen Zuwendungen werden folgende Angaben und Nachweise benötigt, die unbedingt dem Zuschussantrag beigefügt werden müssen:
Ebenso benötigen wir die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, soweit diese noch nicht vorliegt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf Beschluss des Magistrates eine Zuschussgewährung grundsätzlich nur nach Eingang eines schriftlichen Antrages bewilligt werden kann.
Vereine, die keine bzw. nicht alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag einreichen, können bei der Förderung leider nicht mehr berücksichtigt werden!