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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung Lollar

Das Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Lollar, Herr Volker Schwalm, ist verstorben.

Der nächste zu berufene Bewerber, Herr Ottmar Laux, Alten-Busecker Weg 8, Lollar, hat sein Mandat durch schriftliche Erklärung niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Herr Michael Schmitt, Einshäuser Weg 24, Lollar, in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lollar, den 12.04.2024

Florian Jäger
Besonderer Wahlleiter